Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung

Sperrbezirk (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Sperrbezirk

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 26.09.2019

 

 

In Lübbenau/Spreewald, Ortsteil Schönfeld ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 26.09.2019 amtlich festgestellt worden. Daraufhin wurde in Lübbenau/Spreewald, Ortsteil Schönfeld nach § 10 der Bienenseuchenverordnung ein Sperrbezirk festgelegt. Dieser bezog den Ortsteil Lichtenau mit ein. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in der abgebildeten Karte, die Bestandteil dieser Verfügung war, eingezeichnet.

 

Da die gemäß §11 Abs.1 Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) geforderten Nachuntersuchungen aller im Sperrbezirk befindlicher Bienenvölker negativ verlief, wird Folgendes verfügt:

 

  1. Die am 27.09.2019 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung des oben erläuterten Sperrbezirkes in dem die Amerikanische Faulbrut am 26.09.2019 amtlich festgestellt wurde, wird hiermit aufgehoben.
  2. Die Aufhebung gilt auch für die Auflagen, die im Zuge der Bekämpfung und Eindämmung der AFB in o.g. Sperrbezirk einzuhalten waren.

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 11, Abs. 1, Nr. 1; 12, Abs. 2, Nr. 3
  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG),

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

 

Hochachtungsvoll

 

Jörg Wachtel

Amtsleiter