Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (29.04.2020) - Inhalt: Schulöffnungen, Bootsverleih, Schutzmaterial, Kreiswettbewerb verschoben, Fallzahlen

In der vergangenen Woche konnte der Verwaltungsstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Material seitens Bund und Land entgegennehmen. (Fotos Landkreis/Pelzer) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: In der vergangenen Woche konnte der Verwaltungsstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Material seitens Bund und Land entgegennehmen. (Fotos Landkreis/Pelzer)

(29.04.2020, Stand 15 Uhr)

 

+++ Weitere Schulöffnungen für bestimmte Jahrgangsstufen ab 4. Mai +++

 

Auch im Landkreis OSL startete in der vergangenen Woche, unter Wahrung des Infektionsschutzes, schrittweise der Schulbetrieb. Den genauen Fahrplan für Brandenburg teilte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der vergangenen Woche in einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter und Schulträger sowie in einer Pressemitteilung abschließend mit. Die Eltern wurden zusätzlich in einem entsprechenden Anschreiben über die Maßnahmen informiert.

 

Der Landkreis OSL passte zwischenzeitlich seine „Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft“ in der Fassung vom 21. April entsprechend an und stellt diese ab sofort auf seiner Internetseite bereit.

 

Mit Veröffentlichung gilt:

 

Ab dem 4. Mai 2020 werden Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr einen Abschluss oder Schulwechsel zu einer weiterführenden Schule anstreben, wieder unterrichtet.

 

Das betrifft die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen, die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien, die Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen  Gymnasien, die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden; die Jahrgangsstufen 6 und 9 der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, den Unterricht in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen und den Unterricht im 2. Semester der Hauptphase für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Zweiter Bildungsweg).

 

Ab dem 11. Mai 2020 wird die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen und Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen wieder unterrichtet.

 

Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.

 

+++ Schüler zu Schutzmaßnahmen aufklären +++

 

In allen Schulen Brandenburgs gelten fortan verschärfte Hygienebedingungen. Zusätzlich sollten Eltern die durch das MBJS im Anschreiben kommunizierten Hinweise im Hinblick auf einfache und wirksame Schutzmaßnahmen beachten. Diese sollten den Kindern nochmals nahegebracht und deren Notwendigkeit verdeutlicht werden. Dazu zählt unter anderem das Abstandhalten (insofern es die Umstände erlauben), eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), das regelmäßige, gründliche Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund sowie das Ausleih-und Tauschverbot von Gegenständen und Essen mit anderen Personen.

 

Hinweis aufgrund vieler Anfragen von Eltern: Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz an Schulen besteht nicht.

 

+++ Bootsverleih an Tagesgäste ab dem 30.04.2020 zulässig +++

 

Gewerbliche Bootsvermieter in Oberspreewald-Lausitz dürfen ihre Boote ab dem 30. April 2020 wieder an Tagesgäste vermieten. Die Genehmigung greift für die Vermietung von Paddelbooten, Motorbooten und ähnlichen Angeboten, wie etwa Flöße, Segelboote, Ruderboote, Surfbretter oder Stand-Up-Paddling-Bretter.

Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dies gilt auch während des Aufenthaltes an bzw. auf Booten.

 

+++ Aufenthalt im Freien +++

 

Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen lassen im Rahmen der sportlichen Betätigung und Bewegung an der frischen Luft auch das vorübergehende Verweilen auf Bänken, Wiesen und Freiflächen zu.

Das Bürgertelefon des Landkreises erreichten zu dieser Regelung mehrere Anfragen, ob der vorübergehende Aufenthalt an Stränden von Seen und anderen Gewässern zulässig ist.

Der vorübergehende Aufenthalt ist selbstverständlich möglich, aber auch hier gilt:

Ein jeder ist nach wie vor angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

 

+++ Beschaffung von Schutzmaterial +++

 

In der vergangenen Woche konnte der Verwaltungsstab des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Material seitens Bund und Land entgegennehmen.

 

Der Verwaltungsstab hat hierbei eine unterstützende Funktion inne. Er stellt die zentrale Verteilstelle für den Landkreis dar. Und zwar insofern, als dass er Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung etc., die seitens Bund, Land, aus eigener Beschaffung bzw. auch von Unternehmen (Beispiel BASF) zur Verfügung gestellt werden, nach einem Verteilsystem an die Einrichtungen im Landkreis ausgibt. Der Landkreis kauft ebenfalls eigenständig Material ein. Grundlage für die Verteilung bilden die regelmäßigen (wöchentlichen) Bedarfsmeldungen der Einrichtungen an den Verwaltungsstab.

 

Die Verteilung erfolgt nach Prioritätensetzung und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Bedient werden das Klinikum Niederlausitz, der Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und sonstige Einrichtungen. 

 

Es gibt immer wieder kleinere Auslieferungen von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln in begrenztem Umfang an Einrichtungen. Die Zustellung erfolgt durch Mitarbeiter des Bereiches Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung.

Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch momentan, wie überall in Deutschland, nicht ausreichend, um die angezeigten Bedarfe gänzlich zu decken.

Der Verwaltungsstab versucht darüber hinaus weiterhin permanent, die Einrichtungen in ihren Beschaffungen zu unterstützen und über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel zu generieren.

 

+++ Wegen Pandemie-Auflagen: Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird auf 2021 verschoben +++

 

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Termine für den Aufruf zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geändert. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Ländern.

 

Für die Wettbewerbe auf Kreisebene und anschließend auf Landesebene, die die Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb sind, werden die Wettbewerbe nun auf 2021/2022 verschoben.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird der Kreiswettbewerb im Jahr 2021 durchgeführt werden.

 

„Den an den Kreiswettbewerben teilnehmenden Dörfern soll durch die Verschiebung mit Blick auf die aktuellen coronabedingten Distanzgebote die Möglichkeit gegeben werden, sich unbelasteter von den derzeitigen Erschwernissen auf die Wettbewerbe vorzubereiten“, so die Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft,  Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

 

+++ Fallzahlen zu Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen +++

 

Mit Stand 28.04.2020 wurden insgesamt 128 Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen zur Anzeige gebracht. In 49 Fällen wurden Verwarngelder ausgesprochen und in 2 Fällen Bußgelder angeordnet. Die weiteren Anzeigen befinden sich im laufenden Verfahren.

 

+++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

 

In OSL sind derzeit fünf Personen erkrankt (42 Erkrankte/35 Genesene/2 Sterbefälle). Eine Person wird im Klinikum Niederlausitz behandelt. In amtlicher häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 35 Personen.

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