Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07.04.2020, Stand 14 Uhr)

 

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen 31 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 07.04.2020).

 

13 dieser Personen sind bislang genesen. Somit sind derzeitig noch 18 Personen nachweislich erkrankt.

 

Zwei Person befindet sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation im Klinikum Niederlausitz. Eine Person wird beatmet. Die anderen Erkrankten stehen unter häuslicher Quarantäne.

 

Zudem befinden sich 70 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 

 

+++ Waldbrandgefahr: Bitte um umsichtiges Verhalten +++

 

Aufgrund des trockenen Wetters und fehlender Niederschläge steigt in Brandenburgs Wäldern die Waldbrandgefahr. Gleichzeitig zieht es bei schönem Wetter derzeit vermehrt Menschen in die Natur. Auch in OSL mussten die Feuerwehren vereinzelt bereits zu Bränden ausrücken. Viele Waldbrände werden durch fahrlässiges menschliches Verhalten verursacht.

 

Kreisbrandmeister Tobias Pelzer bittet vor diesem Hintergrund die Menschen in OSL zu Achtsamkeit und umsichtigem Verhalten bei Aufenthalten in und in der Nähe von Wäldern. „Jeder Waldbesucher kann durch verantwortungsbewusstes und aufmerksames Verhalten dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern“, erklärt er und verweist nachdrücklich auf das absolute Rauchverbot in und um Wälder.

 

In OSL liegt die Waldbrandwarnstufe derzeit bei 3 bis 4. Im Landkreis OSL wurden die Kameraden im Jahr 2019 zu 109 Wald- und Vegetationsbränden durch die Integrierte Regionalleitstelle Lausitz alarmiert.

 

 

+++ Vorsicht bei Verwendung der Begriffe Mundschutz/Atemschutz+++

 

Auch in OSL gibt es mehrere Initiativen von Freiwilligen, die selbstgenähte Masken anfertigen und ihre Ergebnisse den Einrichtungen und anderen Abnehmern zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund weißt das Innenministerium des Landes Brandenburg darauf hin, dass dabei auf die Verwendung der Begrifflichkeiten „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ verzichtet werden sollte, da selbige auf ein Medizinprodukt schließen lassen könnten. Hintergrund ist, dass dies auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte auf den Plan rufen könnte. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt.

 

Dies ist in OSL bislang glücklicherweise noch nicht der Fall. Der Landkreis rät dennoch alle engagierten Näherinnen und Nähern, diese Hinweise zu beachten. Selbstgenähter Mundschutz sollten nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Der Landkreis empfiehlt, in der offiziellen Sprachregelung von „Behelfsmasken“ zu sprechen und bedankt sich bei allen engagierten Näherinnen und Nähern in OSL für ihr Engagement.

 

 

+++ Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln +++

 

In den vergangenen Tagen gab es kleinere Lieferungen persönlicher Schutzausrüstungen seitens des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Liegen Ausrüstungsgegenstände vor, erfolgt die Verteilung an die Einrichtungen unter Regie des Verwaltungsstabes. Die Verteilung erfolgt nach Prioritätensetzung und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Bedient werden das Klinikum Niederlausitz, der Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und sonstige Einrichtungen. 

Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch nicht ausreichend, um die angezeigten Bedarfe gänzlich zu decken. Der Verwaltungsstab versucht weiterhin, die Einrichtungen in ihren Beschaffungen zu unterstützen und über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen zu generieren.

In der vergangenen Woche wurden am Donnerstag und Freitag zunächst etwa 75 Pflegeeinrichtungen in OSL mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln beliefert. In dieser Woche gibt es eine Auslieferung von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln in begrenztem Umfang an weitere Einrichtungen.

 

+++ Notbetreuung Kitas – Formular optisch angepasst +++

 

Das Infotelefon des Landkreises verzeichnet aktuell vermehrt Anfragen von Eltern, die „Ein-Kind-Regelung“ zur Notfallbetreuung der Kinder in den Kitas und Horten betreffend. Das Jugendamt hat daraufhin das Formular „Antrag auf Notbetreuung“ nochmals optisch überarbeitet. Diejenigen Berufsgruppen, für welche die Ein-Eltern-Regelung gilt, wurden per Pfeil eindeutig sichtbar gemacht. Das Formular wurde online ausgetauscht. Dieses ist auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Bereich Leben & Wohnen > „Informationen zum Coronavirus“ zu finden.

 

Die Betreuungsquote im Bereich Krippe, Kita, Hort lag am 6. April bei 7 %, im Bereich der Tagespflege bei 9 %. Insgesamt befanden sich 503 von 7454 Kindern in Betreuung.

 

Seit der vergangenen Woche gilt für die Notfallbetreuung von Kindern in den Kitas und Horten die sogenannte „Ein-Elternregelung“ für Eltern aus den Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

 

+++ Ostern: Landrat appelliert an Verantwortungsbewusstsein der Bürger +++

 

Landrat Siegurd Heinze appelliert angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage auch weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen in OSL zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

 

„Der Landkreis bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der schwierigen Situation zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus an die Kontaktbeschränkungen halten und die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum beschränken. Die Kontaktbeschränkungen wurden seitens des Landes zunächst bis zum 19. April verlängert - somit auch über die Osterfeiertage. Auch wenn es schmerzhaft ist, rufe ich Sie zu Besonnenheit und Rücksicht auf. Verzichten Sie auf Ausflüge und Reisen, beschränken Sie Ihre Feierlichkeiten zu Ostern auf Ihre im Haushalt lebenden Menschen, halten Sie wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ein. Auch wenn dieses Ostern ungewohnt sein wird, so muss es nicht unangenehm werden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familienangehörigen ein wunderschönes Osterfest, bei bestem Wetter, guter Erholung, Entspannung und der Zeit für sich, um Kraft zu tanken.“

 

 

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