Informationen für Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten / Soforthilfeprogramm Land Brandenburg

Die Bürgerhotlines erreichen zahlreiche Fragen zu den Themen Wirtschaftshilfe, Kurzarbeitergeld und Verdienstausfallgeld. Hier finden Sie eine kurze Auflistung der zuständigen Ansprechpartner:
 
Ab sofort können sich Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. Die WFBB Regionalcenter sind die Erstanlaufstelle zur Aufnahme eines Anliegens. Für den Landkreis OSL ist das Regionalcenter Süd-Brandenburg (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die Stadt Cottbus) verantwortlich:
 

Regionalcenterleiter und stellv. Teamleiter Regionalcenter
Torsten Maerksch
Telefon: +49 355 - 784 22 14
Fax: +49 355 - 784 22 11
E-Mail: torsten.maerksch@wfbb.de
Adresse: Uferstr. 1 in 03046 Cottbus
 
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

 
Weiter unten finden sich die Formulare für Unterstützungsanfragen.
 
Bezüglich des Themas Kurzarbeitergeld können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises an die örtliche Arbeitsagentur wenden. Die Unternehmeragentur der Bundesagentur ist weiterhin unter der Hotline 0800 45555 20 zu erreichen. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
 
Für das Thema Verdienstausfallgeld ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verantwortlich, welches ausführlich unter der Internetadresse https://lavg.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.418375.de informiert. Der Antrag und das Merkblatt zum Verdienstausfallgeld sind dem Anhang beigefügt.

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministeriums eine Hotline geschaltet, die unter der 030 18615 1515 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar ist.

 

Weitere Informationsangebote:

 

Hotline Tourismusverband Spreewald: 035433 581-11 oder per E-Mail: tourismus@spreewald.de

Hotline Tourismusverband Lausitzer Seenland: 03573-7253000 oder per E-Mail: info@lausitzerseenland.de

https://www.lausitzerseenland.de/de/service-fuer-touristiker/artikel-aktuelle-informationen-zum-coronavirus.html

 

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

 

Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Virus.

Potsdam – Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger:

„Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.

Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern."

Weitere Hinweise:

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

 

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen.

 

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,

Gewerbeanmeldung,

Kopie des Personalausweises,

Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,

Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

 

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

 

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,

bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,

bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.