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„Unternehmerin des Landes Brandenburg“ 2020

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Noch bis zum 28. Februar können sich Unternehmerinnen aus Brandenburg für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2020“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2020“ bewerben. Der vom Arbeitsministerium alle zwei Jahre ausgelobte Wettbewerb steht dieses Mal unter dem Motto „Wirtschaft wird weiblich!“ 

Bereits zum neunten Mal verleiht das Arbeitsministerium den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.

Zum dritten Mal wird der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ vergeben, der mit 1.500 Euro dotiert ist. Hier können sich Existenzgründerinnen bewerben, die ihr Unternehmen ab dem 29. November 2017 gegründet oder ein bestehendes Unternehmen übernommen haben.

Wir möchten Sie nochmals herzlich bitten, diesen Aufruf in Ihrem Netzwerk zu verbreiten, an Ihnen bekannte Unternehmerinnen weiterzuleiten und ggf. in Ihren Publikationen und Newslettern sowie auf Ihren Web- und social-media-Seiten aufzunehmen bzw. zu teilen, um potenzielle Bewerberinnen auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Vielleicht kommt die nächste Preisträgerin ja aus Ihrem Umfeld?

Die Bewerbungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb sind auf der Webseite www.ugt-brandenburg.de zu finden. Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen nimmt zudem das Organisationsteam weiterhin gerne über das Formular unter www.ugt-brandenburg.de/unternehmerin-oder-existenzgruenderin-vorschlagen/ oder per E-Mail (info@ugt-brandenburg.de) entgegen.
 

 

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