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Untere Wasserbehörde des Landkreises informiert zum Erlass einer Allgemeinverfügung im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

Kartenausschnitt des betroffenen Gebiets: (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Kartenausschnitt des betroffenen Gebiets:

Wie bereits mehrfach informiert, wurden bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die menschliche Gesundheit durch den Grundwasserschaden beeinträchtigt wird. Daher informiert die untere Wasserbehörde vorab, noch im 1. Quartal 2020 eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen innerhalb des betroffenen Gebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald zu erlassen. Diese wird demnächst im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bekannt gegeben und gilt solange, bis die Schadstoffbelastung unter die zulässigen Grenzwerte abnimmt.

 

HINWEIS: Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das Trinkwasser ist in keiner Weise berührt und kann nach wie vor uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden.

 

Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Aufgrund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, etwa als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen. So wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach die Empfehlung des Landkreises abgegeben, dass Grundstückseigentümer im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald kein Grundwasser aus Brunnen entnehmen sollen.

 

Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht und steht unter ständiger Überwachung. Eine umfassende Sanierung des Grundwassers, die eine Nutzung ohne Einschränkungen zuließe, kann jedoch in dem weiträumigen Abstrombereich (Fahne) der Quelle in absehbarer Zeit nicht realisiert werden.

 

 

Wer sind die Ansprechpartner für Ihre Fragen?

 

Wasser- und bodenschutzrechtliche Fragen:

Amt für Umwelt und Bauaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz           

            Herr König (03541/870-3401)

Frau Zschiesche (03541/870-3421)

Frau Hille (03541/870-3461)

E-Mail: umweltamt@osl-online.de

 

Gesundheitliche Fragestellungen:

Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

            Frau Dr. Rosenthal (03573/870-4301)

Frau Rudolph (03573/870-4341)

E-Mail: gesundheitsamt@osl-online.de

 

Zur Trinkwasserversorgung:

WAC Wasser- und Abwasserzweckverband Calau

            Herr Müller (03542/8899-211)

Herr Dockter (03542/8899-240)

            Mail: info@wac-calau.de  

 

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