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Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

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Information des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg zum Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen aufgrund des Grundwasserschadens im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald

 

HINWEIS: Die Einschränkungen gelten nicht für das Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Das Trinkwasser ist in keiner Weise berührt und kann nach wie vor uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden.

 

Wie bereits mehrfach in der Presse informiert, wurden bei Untersuchungen von Grundwasser in der Stadt Lübbenau/Spreewald im Stadtteil Stennewitz Belastungen mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt. Schadstoffe dieser Art können durch die Atemluft, den Magen-Darm-Trakt oder durch Hautkontakt aufgenommen werden. Mögliche Auswirkungen können z.B. Reizerscheinungen der Augen oder Schleimhäute sein. Einzelstoffe können bei häufigem Kontakt Krebs auslösen, andere Leber und Nieren schädigen. Auf Grund des oberflächennah anstehenden Grundwassers ist nicht auszuschließen, dass dieses für die Gartenbewässerung als Spreng-/Gießwasser für Rasen, Zierpflanzen, Obst- und Gemüsebeete und als sonstiges Brauchwasser, z.B. als Füllwasser für Planschbecken, benutzt wird. Durch Benutzung des Grundwassers kann es zum Kontakt mit diesen Stoffen kommen. So wurde in der Vergangenheit mehrfach über die Presse die Empfehlung des Landkreises abgegeben, dass Grundstückseigentümer im Stadtteil Stennewitz der Stadt Lübbenau/Spreewald kein Grundwasser aus Brunnen entnehmen sollen.

 

Da vorliegend nicht ausgeschlossen werden kann, dass die menschliche Gesundheit durch den Grundwasserschaden beeinträchtigt werden kann, wird vorab informiert, dass noch im I. Quartal 2020 durch die untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser sowie von Erdaufschlüssen innerhalb des betroffenen Gebietes der Stadt Lübbenau/Spreewald erlassen wird, welche sodann im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bekannt gegeben wird. Diese wird bis zur Abnahme der Schadstoffbelastung unter die zulässigen Grenzwerte gelten.

 

Die Kontrolle des Grundwassers, Reinwassers und Trinkwassers wurde deutlich erhöht und steht unter ständiger Überwachung. Eine umfassende Sanierung des Grundwassers, die eine Nutzung ohne Einschränkungen zuließe, kann jedoch in dem weiträumigen Abstrombereich (Fahne) der Quelle in absehbarer Zeit nicht realisiert werden.

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