Gemeinsam gegen die ASP: OSL ist vorbereitet / Amtstierärzte wenden sich an Bevölkerung

Foto: Die Kreisverwaltung OSL ist vorbereitet auf einen möglichen Ausbruch der ASP. Als eine von vielen Maßnahmen wurde eine Kühlzelle angeschafft. Diese steht beim Veterinäramt am Hauptsitz der Kreisverwaltung im Senftenberger Dubinaweg 1. Hier können tote Tiere zwischengelagert werden. (Foto: Landkreis/Werner) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Foto: Die Kreisverwaltung OSL ist vorbereitet auf einen möglichen Ausbruch der ASP. Als eine von vielen Maßnahmen wurde eine Kühlzelle angeschafft. Diese steht beim Veterinäramt am Hauptsitz der Kreisverwaltung im Senftenberger Dubinaweg 1. Hier können tote Tiere zwischengelagert werden. (Foto: Landkreis/Werner)

Die für Menschen ungefährliche aber für Schweine verheerende Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den letzten Wochen bedrohlich genähert. Nachdem am 15. November 2019 bei einem Wildschwein in der polnischen Woiwodschaft Lebus die ASP nachgewiesen wurde, ist die Tierseuche an weiteren Orten aufgetreten und mittlerweile bis ca. 40 km an die deutsche Grenze herangerückt. Die polnischen Behörden bekämpfen mit entsprechenden rechtlichen und jagdlichen Mitteln das Virus, welches neben Wildschweinen auch Hausschweine befallen kann. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereitet sich intensiv auf einen möglichen ASP-Eintrag nach Deutschland vor, um im Ernstfall adäquat reagieren zu können.

 

OSL ist vorbereitet

Bereits seit den ersten Ausbrüchen in Europa 2014 haben die Amtstierärzte die Seuche genau im Blick und entsprechend präventive Maßnahmen in die Wege geleitet.

 

Schweinehalter werden seitdem, besonders im Hinblick auf einzuleitende Sicherheitsmaßnahmen in den Betrieben selbst, verstärkt informiert. Schweinebestände noch intensiver kontrolliert. Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens werden insbesondere die Freiland- und Auslaufhaltungen noch einmal gesondert belehrt.

 

Parallel gab es mehrere materielle Beschaffungen, um im Falle eines Seuchenfalls schnell handeln zu können. Dabei hat der Landkreis unter anderem eine Kühlzelle zur Lagerung verendeter Tiere sowie Elektrozäune zum Eingrenzen betroffener Gebiete angeschafft. Auch Wildwannen, Tragetücher und Transportbehältnisse in Form von Kunststoffboxen stehen mittlerweile bereit. Weitere Besorgungen sind geplant.

 

Kommt es zum Ausbruch der Seuche in einer Schweinehaltung, muss der komplette Tierbestand gekeult werden. Die Details eines solchen Szenarios regelt ein auf Landesebene abgeschlossener Vorsorgevertrag. Darüber hinaus ist der Landkreis auch auf diese Extremsituation vorbereitet und hält die notwendigen Gerätschaften vor.

 

Als weitere Maßnahme führen die Veterinäre umfangreiche Gespräche im Hinblick auf die organisatorische Vorbereitung zum Umgang mit einem Seuchenfall in OSL oder im Umkreis. Dazu stehen die Mitarbeiter im Austausch mit der LMBV, den Jagdverbänden bis zu den Hegegemeinschaften, dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr, den Kommunen und Wehrführern der Feuerwehren.

 

Im Seuchenfall nimmt der sogenannte Tierseuchenstab der Kreisverwaltung die Arbeit auf.  Unterstützt wird dieser unter anderem von den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz, Kreisstraßenmeisterei und der unteren Jagdbehörde.

 

Kreisliche Abschussprämie gut angenommen

Als zentrale Maßnahme zur Seuchenprävention führte der Kreis im Jahr 2018 eine eigene Abschussprämie für die Bejagung von Schwarzwild ein. Grundlage dafür bildet die Referenzstrecke der erlegten Tiere aus dem Jagdjahr 2015/2016.

 

Die Jäger erhalten seitdem 20 Euro für jedes gesund erlegte Wildschwein. Oberhalb der Referenzstrecke werden 50 Euro vom Land gezahlt.

 

Als zentrale Maßnahme der Früherkennung werden vom Landkreis ebenfalls seit 2018 Zuschüsse für die Beprobung von Fall- und Unfallwild ausgezahlt. Dieser Betrag wurde zum 1. Dezember 2019 auf 50 Euro erhöht. Dieses Geld bekommt der Landkreis vom Land erstattet.


Den positiven Effekt dieser Maßnahmen zeigen die hohen Zahlen an zur Verfügung gestellten Proben durch die Jäger. Hier weist der Landkreis OSL einen der besten Werte in Brandenburg auf. Allein dieses Jahr wurden bereits 38.760 Euro ausgezahlt.

 

Veterinäramt wendet sich mit Hinweisen an Bürger und Schweinehalter

„Aktuell ist Deutschland nach wie vor ASP-frei. Damit dieser Status so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen“, macht OSL-Amtstierarzt Jörg Wachtel deutlich.

Wie diese Hilfe aussehen kann, haben er und Tierärztin Laura Schuster vom Sachgebiet Veterinärwesen in Form von Hinweisen zusammengetragen:

 

Hinweise an Bürger:

 

  • Nehmen Sie kein Fleisch und keine Rohwurstwaren oder –schinken aus Schweinefleisch (Wild- oder Hausschwein) aus Polen mit nach Deutschland.
  • Werfen Sie keine Produkte, die aus Schweinefleisch hergestellt wurden, achtlos weg. Entsorgen Sie solche Erzeugnisse ordnungsgemäß über die Biotonne oder den Hausmüll.
  • Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, wenden Sie sich an das Veterinäramt unter 03573 870 4401 oder melden Sie den Fund über das Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de).
  • Über die Leitstelle in Cottbus kann weiterhin der zuständige Jagdpächter ermittelt werden.

 

Hinweise für Schweinehalter:

  • alle Schweinehalter im Landkreis sind aufgefordert, ihre Schweinehaltung beim Veterinäramt anzuzeigen, sofern das noch nicht geschehen ist
  • Die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zwingend einzuhalten. Aus aktuellem Anlass sollen folgende Vorschriften besonders hervorgehoben werden:

 

  • Schweine in Freilandhaltung müssen mit zwei intakten Zäunen umfriedet sein – Freilandhaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die Veterinärbehörde.
  • Hausschweine jeder Haltungsart dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen haben.
  • Betriebsfremde Personen dürfen keinen Zutritt zur Schweinehaltung haben.
  • Es muss eine effektive Schadnagerbekämpfung erfolgen, da auch diese das Virus in eine Schweinehaltung eintragen können.
  • Es dürfen keine Küchenabfälle verfüttert werden.
  • Der Schweinehalter muss Hygienemaßnahmen wie das Anlegen von nur im Stall genutzter Kleidung/Schuhwerk einhalten. Dies gilt in besonderem Maße für Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind. In solchen Fällen ist auch zwingend zu vermeiden, dass der Jagdhund Zugang zur Schweinehaltung erhält.

 

Allgemeine Hinweise und aktuelle Informationen zur ASP finden Interessierte auch auf der Seite der Kreisverwaltung OSL, www.osl-online.de, unter dem Punkt Tierschutz/Veterinärwesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter auch telefonisch zur Verfügung: 03573 870 4421.

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