Trichinenfund beim Schwarzwild im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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Ende Mai wurden bei einem, im Bereich um Gollmitz/Rutzkau erlegten Wildschwein, Trichinen (Trichinella) nachgewiesen. Die Larven des Fadenwurms Trichinella wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung, ein Teil der amtlichen Fleischuntersuchung bei Fleisch- und Allesfressern, festgestellt. Der Befund wurde durch das nationale Referenzlabor für Trichinella beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt. 

 

Auch wenn Trichinen mittlerweile laut BfR bei Hausschweinen und Wildtieren recht selten geworden sind (Wildschwein bis zu 0,01%, Fuchs bis zu 0,1%, Marderhund bis zu 1%), zeigt der aktuelle Fund jedoch, wie wichtig und unverzichtbar eine gründliche Untersuchung auf Trichinen aller Haus- und Wildschweinproben auch weiterhin ist. Daher möchte der Landkreis Oberspreewald Lausitz aus gegebenem Anlass über Trichine und Co. informieren.

 

Trichinen

Trichinen sind eine Gattung winziger Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Es gibt verschiedene Arten. Hauptsächlich in Deutschland vorkommend sind T. spiralis und T. pseudospiralis.  Säugetiere, also auch der Mensch, können sich durch den Verzehr von mit Trichinella-Larven befallenem Fleisch infizieren. Das Fleisch wird im Magen verdaut und die in der Muskulatur enthaltenen, meist eingekapselten, Larven werden freigesetzt. Nach einer Vermehrungsphase im Darm gelangen die Trichinen über Blut- und Lymphwege schließlich in die Muskulatur, wo sie sich einkapseln und bis zu 30 Jahre überleben und infektiös bleiben können.

 

Trichinellose-Trichinenkrankheit

Der Mensch infiziert sich hauptsächlich durch den Verzehr von rohem, nicht ausreichend durcherhitztem, gepökeltem, geräuchertem oder getrocknetem Schweinefleisch oder Rohfleischprodukten wie Salami, Knacker oder Schinken. Die Infektion kann einen milden bis tödlichen Verlauf nehmen. Die Symptome beginnen meist unspezifisch.

 

Im Darm befindliche Trichinen führen beim Menschen in der Regel frühestens 3-5 Tage nach Aufnahme zu Schwindel, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall. Verbreiten sich dann die Larven im Körper, treten nach 1-3 Wochen weitere Symptome wie Schwäche, Fieber und Ödeme im Gesichtsbereich als Folge einer Muskelentzündung auf. Diese Symptome sind temporär und können bis zu einem Jahr anhalten. Danach verschwinden sie zumeist wieder und bleiben folgenlos. Ein tödlicher Verlauf kommt vor allem bei stärkerem Befall der Herzmuskulatur (parasitäre Herzmuskelentzündung) vor.

 

Die Trichinellose ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

 

Fleischbeschau

Die Trichinenuntersuchung von Fleisch für den menschlichen Verzehr ist dank gesetzlicher Regelung  EU–weit vorgeschrieben. Die Pflicht zur Untersuchung auf Trichinenbefall besteht ausnahmslos für Haus- und Wildschweine, Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und andere fleischfressende Tiere, insofern deren Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmt ist.

Bei Hausschweinen obliegt die Probenentnahme dem fleischbeschauenden Tierarzt. Schlachtungen müssen daher rechtzeitig beim zuständigen “Fleischbeschauer” angemeldet werden.

 

Bei Wildschweinen kann dem Jäger die Entnahme der Probe-nach erfolgter Schulung und Beauftragung-übertragen werden. Die Entnahme hat unverzüglich nach dem Erlegen zu erfolgen, die Probe darf nicht eingefroren werden und ist bis zur Untersuchung kühl zu lagern.

 

Wichtig ist, dass das erlegte Wild vor Abschluss der Untersuchung nicht zerwirkt, verarbeitet oder abgegeben werden darf! Eine Abgabe vor Abschluss der Trichinenuntersuchung stellt eine Straftat dar.

 

Die Probe ist bei der zuständigen Veterinärbehörde auf Trichinen untersuchen zu lassen. Trichinenannahmestellen sind über den gesamten Landkreis verteilt. Annahmestellen und –zeiten werden regelmäßig in Printmedien veröffentlicht oder sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersucht an vier Tagen in der Woche auf Trichinen. Zur Hausschlachtesaison von November bis März bietet das Veterinäramt zusätzliche Untersuchungsmöglichkeiten an Sonnabenden, nach vorheriger Anmeldung, an.

 

Wird ein positiver Befund festgestellt, sind das Tier und sämtliche Teile sofort als beschlagnahmt zu betrachten und müssen unschädlich beseitigt werden. Eine Infektion des Menschen wird somit verhindert.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt oder besuchen Sie die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

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