Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg
In Kürze läuft die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus.
Gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstellung der Vorschlagsliste, aus der der Wahlausschuss nach § 29 Abs. 1 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern beim Verwaltungsgericht Cottbus bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wählt.
Aus diesem Grunde rufen wir interessierte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf, sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche/r Richter/in für das
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Verwaltungsgericht Cottbus
zur Verfügung zu stellen.
Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit, § 19 VwGO.
Nach § 20 der VwGO sind folgende Voraussetzungen zur Berufung zu erfüllen: Der ehrenamtliche Richter - muss Deutscher sein; - soll das 25. Lebensjahr vollendet und - seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.
Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u. a. das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste richten Sie bitte unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtstages, Geburtsortes, der Anschrift und des Berufes bis
zum 08.01.2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Geschäftsstelle des Kreistages Dubinaweg 01 01968 Senftenberg
(Bewerbungsvordrucke sind unter www.osl-online.de, Rubrik Kreistag, erhältlich oder können per E-Mail (bdkt@osl-online.de) oder unter 03573/870-1051 angefordert werden)
Siegurd Heinze
Landrat
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