Aktuelle Hinweise des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

  1. Vermutete Wolfsübergriffe auf landwirtschaftliche Nutztiere – Für die Begutachtung der Schäden ist ein vom Land Brandenburg beauftragter Rissgutachter zuständig. Dieser kann unter der zentralen Schadenshotline 0172 / 56 41 700 kontaktiert werden. Wichtig ist eine unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb von 24h. Es sollten keine Spuren verändert oder beseitigt und die Kadaver an Ort und Stelle belassen werden. Die Kosten der Begutachtung trägt das Land. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://dbb-wolf.de/ und unter www.lugv.brandenburg.de/info/wolf

  2. Anzeigepflicht bei Tierhaltungen - Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (z.B. Pferden), Bienen, Gatterwild, Kameliden und anderen Klauentieren, Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänsen, Perlhühnern, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Laufvögeln (z.B. Straußenvögel) ist der zuständigen Behörde nach §§ 26 und 45 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und nach §1 Bienenseuchenverordnung unverzüglich anzuzeigen. Auch Bestandsveränderungen sind der Behörde mitzuteilen. Für Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltungen besteht zusätzlich beim Landeskontrollverband Brandenburg (LKV BB) eine Meldepflicht. Bestände von Klauentieren, Huftieren und Geflügel unterliegen einer Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Brandenburg. Vorlagen und weitere Informationen erhalten Sie unter www.osl-online.de

  3. Infos für Schaf- und Ziegenhalter – Vereine rund um Schaf und Ziege haben einen Leitfaden zur Verhinderung der Schlachtung tragender kleiner Wiederkäuer herausgegeben. Zu finden ist dieser unter http://www.schafzuchtverband-berlin-brandenburg.de/downloads/

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