Informationen zu den Neuregelungen im Unterhaltsvorschussrecht

Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat Neuregelungen zum Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen. Diese wurden bereits in den Medien kommuniziert, sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Hierzu bedarf es der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Diese steht noch aus.

 

Die gesetzlichen Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Es besteht die Möglichkeit, bereits jetzt Anträge auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz einzureichen. Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt jedoch derzeit nicht und wird erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt beginnen. Berechtigte Ansprüche werden nachgezahlt.

 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der hohen Antragsflut zu langen Bearbeitungszeiten kommen wird.

 

Anträge und das entsprechende Merkblatt finden Sie im Internet unter: www.osl-online.de/Bürgerportal von A bis Z/Kinder und Familie oder erhalten Sie im Bürgerbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

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