Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz gibt bekannt:

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 8. und 13. Februar 2017 insgesamt 685 zonale Bodenrichtwerte für baureifes Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 31. Dezember 2016 beschlossen.

 

Da der Grundstücksmarkt in den meisten Gegenden der beiden Landkreise stagniert, blieben 89% der bisherigen Bodenrichtwerte gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

In einigen Kommunen findet jedoch rege Bautätigkeit statt. Das führte in 46 Fällen zu einer Anhebung des Bodenrichtwertes meistens um 1 €/m² bis 2 €/m² (60 %). Erhöhungen um 5 €/m² und mehr wurden für sieben Bodenrichtwerte beschlossen.

 

Dabei konzentrierten sich diese positiven Veränderungen unter anderem auf die Stadt Spremberg und Umgebung, die Gemeinde Kolkwitz und einige ihrer Ortsteile, die Stadt Ortrand sowie auf mehrere ländliche Ortsteile der Stadt Lübbenau/Spreewald. Die höchsten Bodenrichtwertsteigerungen verzeichneten die Kreisstadt Senftenberg mit dem Ortsteil Brieske und der Ortsteil Ragow der Stadt Lübbenau/Spreewald.

 

Im Gegenzug mussten wegen nachlassender Bodenpreise 28 Bodenrichtwerte vorwiegend um rund 10% gesenkt werden. Das entspricht meistens einer Reduzierung um 1 €/m² bis 2 €/m².

 

Mit 11 neuen Bodenrichtwerten wurde die zonale Flächendeckung gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht.

 

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Bodenrichtwerte war zonal recht unterschiedlich. Sie reicht von rückläufig bzw. stark rückläufig über stagnierend bis steigend und stark steigend.

Die Bodenrichtwerte liegen für Ackerland zwischen 0,40 €/m² und 0,60 €/m², für Grünland zwischen 0,34 €/m² und 0,55 €/m² und für Forsten zwischen 0,32 €/m² und 0,67 €/m².

 

Offenlegung:

Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“.

 

Seit 1. März 2017 stehen dort die neuen Bodenrichtwerte jederzeit für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung. Darüber hinaus können auch die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2010 kostenfrei eingesehen oder durch registrierte Nutzer gebührenpflichtig abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Das Bodenrichtwert-Portal ist unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ab sofort während der Sprechzeiten in die digitale Bodenrichtwertkarte Einsicht zu nehmen sowie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in mündlicher oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten.

 

Die Geschäftsstelle befindet sich beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter (0355) 49 91 – 22 47 zu erreichen.

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss-bb.de/).

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