Hausschlachtung von Schweinen

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz,

SG 39.2 - Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene informiert:

 

Hausschlachtung von Schweinen

 

Nachdem die EU-Gesetzgebung im August 2015 die Anwendung der Trichinoskopie (Quetschmethode) als Untersuchungsmethode zum Nachweis von Trichinen nicht mehr zugelassen hat, wurde nun im Rahmen nationaler Vorschriften die Möglichkeit eingeräumt, in begründeten Ausnahmefällen die Trichinoskopie als Alternativmethode einzusetzen.

 

Laut EU-Recht liegt der Grund für den Wegfall der Trichinoskopie in der Unsicherheit der Methode, da mit dieser keine nichteingekapselten Trichinenarten nachweisbar sind.

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich bei jeder Untersuchung auf Trichinen die dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechende Untersuchungsmethode eingesetzt werden sollte.

 

Das sogenannte Digestionsverfahren, welches seit August 2015 im Landkreis Oberspreewald-Lausitz auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen durchgeführt wird, gilt als Referenznachweismethode. Mit dieser Methode können sowohl eingekapselte als auch nichteingekapselte Trichinenarten nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist somit als sicherer anzusehen als die Trichinoskopie (Quetschmethode).

 

Generell werden in Deutschland bei Hausschweinen nur noch sehr selten Trichinen gefunden. Laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) stammten allerdings alle von 2003 bis 2012 gefundenen Trichinella-positiven Schweine aus Privathaltung, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Tiere während der Freilandhaltung durch das Fressen oder Zufütterung von Fleisch infizierter Wildtiere mit Trichinellen infiziert haben.    

 

Das Risiko, sich als Mensch durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Trichinellen zu infizieren, ist als sehr gering einzuschätzen, aber auch nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Aus diesem Grund des vorbeugenden Verbraucherschutzes wendet das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft auch bei Trichinenuntersuchungen im Rahmen von Hausschlachtungen die sicherere Digestionsmethode an und weitet die Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau während der Hausschlachtesaison aus.      

 

Wenn in begründeten Fällen die Ausnahmemöglichkeit der Trichinenuntersuchung per Quetschmethode angewendet werden soll, muss der Verfügungsberechtigte dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mit seiner Unterschrift bestätigen, dass das Hausschwein bis zum Zeitpunkt der Schlachtung unter Bedingungen gehalten wurde, die ausschließen, dass das Tier Auslauf ins Freie hatte und mit Schadnagern in Berührung kommen konnte. Entsprechende Formulare sind erhältlich beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirks.

 

  

 

 

Ausweitung der Untersuchungszeiten in den Trichinenuntersuchungslaboren in Senftenberg und Calau

 

Vom 1. November 2016 bis 31. März 2017 werden zusätzlich zu den bekannten Zeiten Trichinenuntersuchungen an folgenden Samstagen angeboten:

 

Trichinenuntersuchungslabor Calau

Haupteingang 

Joachim-Gottschalk-Str. 36

03205 Calau

Trichinenuntersuchungslabor Senftenberg

Haus III 

Dubinaweg 1

01968 Senftenberg

 

05.11.2016

12.11.2016

19.11.2016

26.11.2016

03.12.2016

10.12.2016

17.12.2016

07.01.2017

14.01.2017

21.01.2017

28.01.2017

04.02.2017

11.02.2017

18.02.2017

25.02.2017

04.03.2017

11.03.2017

18.03.2017

25.03.2017

 

 

Ausnahmen bestehen zu den folgenden Terminen:

An diesen Samstagen können weder Proben abgegeben werden noch wird ein Untersuchungsgang durchgeführt:

24.12.2016, 31.12.2016

 

Anmeldung der samstäglichen Hausschlachtung:

à bis spätestens Mittwoch vor dem jeweiligen Samstag

à beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03573-        

     8704442, 8704401 oder 8704426

     und

à beim zuständigen Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme:

wie bisher durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

 

Entgegennahme der Proben samstags:

à zusammen mit dem ausgefülltem Untersuchungsantrag

à nur in der Zeit von 9 Uhr – 10 Uhr möglich

 

 

Dr. Anke Kröber

SGL Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

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