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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Mit Fiffi auf Reisen - Hinweise aus dem Veterinäramt OSL

Auf geht’s! Doch vor dem gemeinsamen Start in den Urlaub sollten Heimtierbesitzer einiges beachten. Im neuen Faltblatt fasst das Veterinäramt OSL wichtige Punkte zusammen. (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Auf geht’s! Doch vor dem gemeinsamen Start in den Urlaub sollten Heimtierbesitzer einiges beachten. Im neuen Faltblatt fasst das Veterinäramt OSL wichtige Punkte zusammen.

Ferienzeit ist Reisezeit. Dabei zieht es auch viele Heimtierbesitzer in die Ferne. Oft dürfen Hund, Katze und Co. als festes Bestandteil der Reisegruppe dabei nicht fehlen - und so tauscht auch so manch Vierbeiner eine Zeit lang Körbchen gegen Liegestuhl. Was es dabei zu beachten gilt, weiß das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Pünktlich zum Start in die Urlaubssaison veröffentlicht es ein Faltblatt „Neue Regelungen im Reiseverkehr mit Heimtieren“. Dieses steht ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, zum Herunterladen bereit (siehe unten).

 

Anlass bilden die angepassten gesetzlichen Grundlagen der EU-Verordnung Nr. 576/2013 und der EU-Durchführungsverordnung Nr. 577/2013, die seit Ende 2014 gelten. Sie beziehen sich unter anderem auf das Reisen innerhalb und außerhalb der EU.

 

Folgende Punkte sollten Heimtierbesitzer beachten:

 

Reisen innerhalb der EU

 

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens fünf Heimtiere, beispielsweise Hunde, Katzen und Frettchen, mitgeführt werden. Wichtig: Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, im Ausland den Besitzer zu wechseln.

 

Für jedes Tier ist ein blauer Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitzuführen. Der Ausweis darf nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Dieser muss, anders als der vorherige Ausweis, zudem vom Tierhalter unterschrieben werden. Im Dokument sind außerdem die Kontaktdaten und die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes vermerkt.

 

EU-Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Ist das Tier vor dem 3. Juli 2011 geboren und hat eine deutlich lesbare Tätowierung, so ist diese anzugeben. Später geborene Tiere sind durch die Implantierung eines Transponders zu kennzeichnen. Diese Seite ist mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln.

 

Notwendige Impfungen müssen mindestens 21 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden. Das Tier darf zum Zeitpunkt der Impfung nicht jünger als 12 Wochen sein.

 

EU-Länder mit erhöhten Anforderungen

 

Unter anderem in Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen bezüglich antiparasitärer Behandlungen. Hier ist beispielsweise eine Echinokokken-Behandlung (Bandwürmer) vorzuweisen.

 

Darüber gilt es, spezielle Länderregelungen zu beachten. So herrscht etwa in Belgien eine allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.

 

Spezielle Regelungen sind in den Botschaften zu erfragen. Weitere Informationen sind auch über die Homepage www.petsontour.de verfügbar.

 

Reisen außerhalb der EU

 

Hier gelten grundsätzlich die Bestimmungen für das Reisen in der EU. Zusätzlich muss beachtet werden, dass diese Länder in "Gelistete Drittländer" und "Nicht gelistete Drittländer" unterschieden werden. Für die einzelnen Länder sind die gültigen Bestimmungen ebenfalls in der jeweiligen Botschaft zu erfragen.

 

Reisende Tierhalter sollten sich bereits vor der Ausreise in ein Nicht-EU-Land über die Wiedereinreisebedingungen in die EU bzw. nach Deutschland informieren.

 

Mitnahme im Auto

 

In Deutschland und anderen EU-Ländern müssen mitreisende Tiere im Auto gesichert sein. Dazu eignen sich beispielsweise Absperrgitter, Transportboxen oder Autogurte (§ 23 StVO). Besitzer sollten zudem darauf achten, dass das Tier während des Transportes mit ausreichend Wasser versorgt wird. Empfohlen wird darüber hinaus, saugfähige Tücher, Kotbeutel und ggf. eine Notfalltierapotheke bereitzuhalten.

 

Mitnahme im Flieger

 

Soll das Tier mit in den Urlaub fliegen, sind die Bedingungen für eine Tierbeförderung rechtzeitig beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft zu erfragen.

 

Mitnahme von "Straßenhunden" aus Urlaubsländern

 

Ausführliche Informationen zu dieser Thematik finden sich in dem Merkblatt Nr. 113 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., das unter der Internetadresse www.tierschutz-tvt.de heruntergeladen werden kann.

 

 

Bei Fragen

 

Wer eine Auslands-Reise mit seinem Vierbeiner plant, kann sich bei Fragen zudem an seinen Tierarzt bzw. seine Tierärztin wenden. Auch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz steht für Auskünfte zum Thema bereit: (03573) 870 4433.