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Informationen zum Duncker’schen Muskelegel

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Bild zur Meldung: Informationen zum Duncker’schen Muskelegel

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde in den letzten Monaten im Rahmen der amtlich vorgeschriebenen Untersuchung auf Trichinellen in Wildschweinproben vermehrt der Duncker’sche Muskelegel als Nebenbefund nachgewiesen. 

Der Duncker’sche Muskelegel ist eine Vorstufe des Saugwurms Alaria alata, der in ganz Europa in gewässernahen Bereichen und Feuchtgebieten vorkommt und seit einigen Jahren auch in Brandenburg vereinzelt nachgewiesen wurde.

 

Der adulte Saugwurm lebt im Darm von z.B. Füchsen oder Mardern, den sogenannten Endwirten. Von diesen Endwirten mit dem Kot ausgeschiedene Eier des Saugwurms werden von Schnecken und Amphibien, die als Zwischenwirte fungieren, aufgenommen. Die mit der Nahrung aufgenommen Zwischenwirte entwickeln sich im Wildschwein zum Duncker´schen Muskelegel.

 

Der menschliche Verzehr von nicht ausreichend erhitzten, mit Duncker’schen Muskelegel infizierten Wildschweinfleisch kann zur humanen larvalen Alariose führen, deren Symptome von milden Haut- und Atemwegserkrankungen bis hin zu schweren generalisierten Krankheitsverläufen reichen. 

 

Bei der derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung auf Trichinellen wird das sogenannte Digestionsverfahren angewendet, bei dem bis zu 20 Wildschweinproben in einem Sammelansatz untersucht werden. Bei einem positiven Befund von Duncker’schen Muskelegel müssten alle in der Sammelprobe enthaltenen Wildschweine als genussuntauglich beurteit werden, da das Digestionsverfahren nicht dazu geeignet ist, einzelne Proben nachzuuntersuchen.

Aus diesem Grund hat das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft im Trichinenuntersuchungslabor mehrere Gerätschaften und Apparaturen für das sogenannte Larvenauswanderungsverfahren bereitgestellt, mit dem infizierte Einzeltiere erkannt werden können.

 

Für dieses Verfahren wird zusätzlich zu dem Probenmaterial für die Trichinenuntersuchung (20 g Muskulatur aus Zwerchfell, Zunge oder Unterarm) 30 g Probenmaterial benötigt. Der Duncker’sche Muskelegel befindet sich nicht in der Muskulatur der Vorderläufe!

Geeignet ist Muskulatur mit Fett-, Binde- und Drüsengewebe, vorzugsweise aus dem Zwerchfellpfeiler, der Kehlkopfgegend, Kaumuskulatur und Zunge.

 

Um eine nachträgliche Probenanforderung in einem konkreten Fall zu vermeiden, empfehlen wir, von vornherein eine ausreichend große Menge (mindestens 50 g) geeignetes Material für beide Verfahren im Amt abzugeben.   

 

 

Da die Untersuchung auf den Duncker’schen Muskelegel derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Larvenauswanderungsverfahren nicht routinemäßig bei jeder Trichinenuntersuchung parallel durchgeführt, sondern nur bei einem positiven Befund im Sammelansatz zur Rückverfolgung auf das Einzeltier.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, empfiehlt, den infizierten Wildkörper als untauglich für den Verzehr zu beurteilen und unschädlich zu beseitigen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004. Danach ist das Fleisch nicht nur im Falle des Vorkommens von Trichinellen, sondern auch dann für genussuntauglich zu erklären, wenn die Untersuchung auf Merkmale (einschließlich Parasitenbefall) hinweist, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich ist.

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft rät dringend dazu, den befallenen Tierkörper zu verwerfen und über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg

 

Ansprechpartner:

 

Frau Dr. Kröber: 03573/870-4441

beamtete Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene

 

Frau Scupin: 03573/870-4426

amtliche Tierärztin Fleischhygiene

 

Frau Böttcher: 03573/870-4442

Sachbearbeiterin Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene