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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Allgemeine Bekanntmachung: Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 14.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, hebt hiermit die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung vom 14.09.2015 mit sofortiger Wirkung auf.

 

Begründung:

Grundlage:

  • §§ 10 und 12 der Bienenseuchen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung

  • § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes

  • § 37 des Tiergesundheitsgesetzes

 

Im Ort Altdöbern ist am 25.06.2015 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden.

 

Der Sperrbezirk umfasste folgendes Gebiet:

Nördlichste Begrenzung des Sperrbezirks waren die Ortsteile Buchwäldchen und Ranzow, der Ortsteil Muckwar eingeschlossen. Von dort entlang der nordöstlichen Begrenzung des Waldgebietes Alte Försterei, welche mit ihrem Verlauf die nordöstliche Grenze in direkter Verbindung zur Gemarkung Peitzendorf bildete. In südlicher Richtung verlief die Sperrbezirksgrenze im Bogen bis an das nordwestliche Ufer des Altdöberner Sees entlang bis zur Gemarkung Chransdorf einschließlich Tiergartenhaus. Im südwestlichen Bogen verlief die Grenze des Sperrbezirks bis auf Höhe der Kreuzung zwischen der Landesstraße L532 und der Bahnlinie. Der Sperrbezirk verlief weiter in nördlicher Richtung durch das Waldgebiet eingeschlossen der Obermühle und schloss östlich entlang des Waldgebietes Bronkow den Gemeindeteil Luckaitz ein. Nordwestlich verlief der Sperrbezirk entlang des westlichen Ufers des Großen Paul Sees.

 

Alle Bienenvölker und Bienenstände waren unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände durften nicht von Ihrem Standort entfernt werden. Aus den Bienenständen durften weder Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenbestandteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen noch benutzte Gerätschaften entfernt werden und Bienenvölker oder Bienen durften nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Wanderimkern war das Verbringen von Bienenvölkern in den Sperrbezirk untersagt.

 

Auf Grund aktueller Untersuchungsergebnisse gilt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut als erloschen.

 

Zusätzlich fordert die Veterinärbehörde Sie hiermit dazu auf, dem Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäraufsicht, Bienenhaltungen, die noch nicht angezeigt wurden, unverzüglich unter folgenden Angaben anzuzeigen:

Name und Anschrift, Erreichbarkeit sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

Ansprechpartner:       Fr. Schuster 03573/ 8704421, Fr. Weißflog 03573/ 8704422

                                   Fax: 03573/ 8704410

                                   E-Mail: vet-amt@osl-online.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

DVM Wachtel                                                                                   Senftenberg, den 14.04.2016

Amtstierarzt