Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Festlegung eines Sperrbezirks nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung

vom 14.09.2015

 

 

Im Ort Altdöbern ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen am 25.06.2015 amtlich festgestellt worden.

Auf Grund neuer epidemiologischer Erkenntnisse und zum Schutz vor den von der Amerikanischen Faulbrut der Bienen ausgehenden Gefahren treffe ich folgende Anordnungen:

 

  1. Nach § 10 der Bienenseuchen-Verordnung wird der mit Datum vom 26.06.2015 festgelegte Sperrbezirk um die Ortsteile Buchwäldchen und Ranzow erweitert. Die Grenzen des Sperrbezirkes sind in der folgenden Karte, die Bestandteil dieser Verfügung ist, eingezeichnet:

     

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