„Auch die Kommunen stehen in der Pflicht“

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Kreisverwaltung fordert intensivere Unterstützung bei der Flüchtlingsunterbringung

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz fordert bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms mehr Unterstützung seitens der Kommunen. Nur durch die aktive Mitarbeit aller Städte, Ämter und Gemeinden könne die Unterbringung der asylsuchenden Menschen in OSL weiter gewährleistet werden und ließen sich für alle Beteiligten tragbare Lösungen erarbeiten - Dies machte Landrat Siegurd Heinze den Hauptverwaltungsbeamten am Freitag im Rahmen eines kurzfristig einberufenen Gesprächstermins im Landratsamt in Senftenberg deutlich. Er forderte auf, zeitnah konkrete Vorschläge für die Unterbringung von Asylbewerbern -möglichst in Wohnungen- zu unterbreiten. Ausdrücklich gedankt wurde den Kommunen, die bisher die Hauptlast getragen haben.

 

Die Suche nach Wohnraum gewinnt weiter an Brisanz: Voraussichtlich über 1.100 Flüchtlinge und damit mehr als vier Mal so viele Menschen wie noch im Vorjahr muss der Landkreis 2015 aufnehmen. Seit Januar wurden knapp 480 Personen in Einrichtungen und Wohnungen in der Region untergebracht. Die vorhandenen Kapazitäten sind damit weitestgehend erschöpft. Die im Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung geplanten kurz- und mittelfristigen Maßnahmen reichen angesichts des nicht abreißenden Flüchtlingsstroms nicht aus. Weitestgehend ausbleibende oder zu wenig umfangreiche Angebote im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten seitens der Kommunen erschweren die Situation zusätzlich.

 

„Die Erfüllung des Aufnahme-Solls ist eine Aufgabe, der wir uns alle, auch die Kommunen selbst, stellen müssen. Einige von Ihnen haben sich bereits eingebracht, dennoch gilt es in diesem fortlaufenden Prozess ständig weiter zu arbeiten. Ohne Ihre weitere Zuarbeit und Unterstützung kann die Unterbringung der Menschen nicht gewährleistet werden. Ich appelliere eindringlich an alle, sich aktiver als bislang mit tragbaren Lösungsansätzen in die Bewältigung des Flüchtlingsstromes einzubringen“, fand Landrat Siegurd Heinze während der kurzfristig anberaumten Zusammenkunft im großen Sitzungssaal klare Worte. Zuvor hatten er, Dezernent Alexander Erbert und Vertreter aus dem Sozialamt, Rechtsamt und der Ausländerbehörde umfassend über die aktuelle Situation informiert.

 

Nur mit einer engen und aktiven Zusammenarbeit könne vermieden werden, dass beispielsweise gemeindliche Gebäude, wie etwa Turnhallen oder Vereinshäuser, in Anspruch genommen werden müssen, führte der Landrat weiter aus. „Die gesetzlich geregelte Option der Inanspruchnahme gemeindlicher Immobilien stellt für uns ein Mittel dar, das nur im äußersten Notfall zum Tragen kommen sollte, jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann“, unterstrich Heinze mit Blick auf die seitens der Bundesregierung jüngst kommunizierten Zahlen.

 

Das Landesaufnahmegesetz des Landes Brandenburg definiert die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als öffentliche Pflichtaufgabe, die den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen wird. Gleichzeitig ist auch die Verantwortlichkeit der Kommunen klar geregelt: Demnach stehen die Ämter und amtsfreie Gemeinden in der Pflicht, wenn nötig die für die vorläufige Unterbringung der Personen notwendigen Liegenschaften zu übertragen.

 

„Wichtig ist, dass sich die Kommunen ihrer Verantwortung bewusster werden und die Chancen eines abgestimmten und aktiven Mitgestaltens für sich begreifen. Letztendlich sollte es uns allen ein Anliegen sein, durch eigenständiges Mitwirken und Einbringen von Ansätzen Lösungen im Sinne aller Beteiligter zu finden. Ich bin optimistisch, dass uns dies gemeinsam auch in Zukunft gelingen kann“, zeigte sich das Oberhaupt der Kreisverwaltung im Anschluss an den knapp zweistündigen, in konstruktiver Atmosphäre geführten Termin optimistisch.

 

Die nächste reguläre Beratung mit allen Hauptverwaltungsbeamten, zu der Landrat Heinze vier Mal pro Jahr lädt, stehe bereits Ende September bevor. Natürlich finde sich auch dann das Thema Asyl erneut auf der Tagesordnung. „Vielleicht gibt es dann ja bereits erste konkretere Vorschläge aus den Kommunen“, stellte er in Aussicht.

 

 

Hintergrund:

 

Anlass für den kurzfristigen Gesprächstermin war die kürzliche Bekanntmachung der Bundesregierung, wonach von bis zu 800.000 Asylanträgen für das Jahr 2015 auszugehen sei. Bislang war deutschlandweit mit etwa 450.000 Antragstellungen zu rechnen. Auch für den Landkreis OSL sei mit einer erneuten deutlichen Anpassung der Aufnahmevorgabe seitens des Landes zu rechnen. Die bekannten Verteilungsschlüssel zu Grunde legend, ergebe sich eine rein rechnerische Aufnahmeverpflichtung von etwa 1.141 Personen für das Jahr 2015. Dem bereits angepassten Unterbringungskonzept der Kreisverwaltung liegt derzeit noch die letzte offizielle Prognose vom Mai zu Grunde, in der das Land dem Landkreis eine Aufnahmeverpflichtung von 631 Personen attestiert. Noch zu Beginn des Jahres 2015 wurden 355 Aufnahmen in Aussicht gestellt. 2014 wurden 261 Menschen in OSL aufgenommen, in 2013 waren es 130. 480 Personen wurden seit Januar kreisweit untergebracht. Das Unterbringungskonzept ist zu finden unter www.osl-online.de

 

Foto: Ohne Unterstützung der Kommunen sei die Erfüllung der Aufnahmevorgaben im Bereich Asyl nicht länger leistbar. „Ein aktives Mittun Ihrerseits ist unabdingbar“ machte Landrat Siegurd Heinze am Freitag den Bürgermeistern und Amtsdirektoren in einem eigens einberufenen Sondergesprächstermin deutlich und forderte zeitnah konkrete Vorschläge ein. (Foto: Kreisverwaltung)

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