Basis-Elterngeld und „ElterngeldPlus“ in OSL - Hier erhalten Sie die Anträge

Trend: Immer mehr Männer im Landkreis nehmen Elternzeit in Anspruch

 

Am 1. Juli fiel bundesweit der Startschuss für einen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes nunmehr durch Inanspruchnahme des sogenannten „ElterngeldPlus“ verlängern. Entsprechende Anträge können beim Jugendamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingereicht werden.

 

Bürgerinnen und Bürger finden die Formulare auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Bürgerportal von A bis Z/Kinder und Familie. Zudem liegen Ausdrucke im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Senftenberg, Dubinaweg 1, zur Mitnahme bereit.

 

Das „ElterngeldPlus“ als weiterer Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. In Anspruch nehmen können es Mütter und Väter, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Wichtige Informationen erhalten junge Eltern unter www.elterngeld-plus.de.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes OSL stehen bei konkreten Fragen bezüglich der Beantragung des Basis-Elterngeldes und des neuen „ElterngeldPlus“ zu den bekannten Sprechzeiten als Ansprechpartner bereit. Das Jugendamt des Landkreises befindet sich ebenfalls am Standort in Senftenberg. Interessierte haben die Möglichkeit, sich dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr vor Ort zu informieren.

 

Zwei Wochen nach der Einführung des „ElterngeldPlus“ als Alternative zum Basis-Elterngeld liegen für den Landkreis OSL derzeit noch keine Anträge für dieses neue Modell vor. „Einige Eltern haben sich jedoch bereits auf der Internetseite des Bundesministeriums informiert und sich dann mit ihren individuellen Fragen an uns gewandt“, heißt es seitens des Jugendamtes.

 

Übrigens: Im Jahr 2014 wurden in OSL insgesamt 1095 Anträge auf Bezug von normalem Elterngeld - dem so genannten „Basis-Elterngeld“- gestellt. 2013 waren es noch 1001 Anträge, die durch das Jugendamt bearbeitet wurden. Insbesondere das Verhältnis von männlichen zu weiblichen Antragstellern hat sich dabei in den vergangenen Jahren verändert: So entscheiden sich in OSL mittlerweile immer mehr Väter dazu, den Beruf eine Zeit lang gegen die Betreuung des Nachwuchses einzutauschen.

 

Waren 2013 noch 240 der Antragsteller in OSL männlich, so entschlossen sich im Jahr darauf bereits 324 Männer dazu, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Dies entspricht in 2014 einer Quote von 29,6 Prozent und einem weiteren Zuwachs gegenüber 2013. Hier wählten bereits knapp 24 Prozent der Männer die Auszeit mit Kind.

 

Mit dieser Entwicklung liegt OSL sogar über dem aktuellen Brandenburg-weiten Durchschnitt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im ersten Quartal 2015 in Brandenburg insgesamt 22.994 Personen Elterngeld bezogen, davon waren 20.017 Frauen (87 Prozent) und 2.977 Männer (12,9 Prozent).

 

Auch die Zahlen der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes, welches am 1. August 2013 bundesweit eingeführt wurde, liegen dem Jugendamt OSL vor: Demnach wurden 2014 insgesamt 120 Anträge gestellt. Im Zeitraum von August bis Dezember 2013 reichten 45 Personen ihre Unterlagen ein. Der Anteil der Männer ist hier wiederum sehr gering: Unter den Antragstellern waren in 2014 lediglich drei männlich.  

 

Einkommensunabhängigen Anspruch auf Gewährung von Betreuungsgeld haben Eltern, die ihre Kinder alternativ zu Kindertagesstätte oder Tagespflege zu Hause betreuen.

 

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