Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27.11.2014 zur Festlegung von Restriktionsgebieten nach § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), insbesondere die Aufstallung des Geflügels

für das gesamte Stadtgebiet Vetschau und den Ortsteilen Tornitz und Lobendorf wird aufgehoben.

 

Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Begründung:

 

Im Ergebnis einer erneuten Bewertung durch das Land Brandenburg, basierend auf einer Einschätzung durch das Friedrich-Loeffler-Institut bezüglich der Geflügelpest bei Hausgeflügel hat sich die Tierseuchenlage für Brandenburg entspannt. Das Ausmaß der Wildvogelbewegungen im Rahmen des Herbstvogelzuges hat sich deutlich reduziert.

 

Dennoch bleibt das Risiko einer Übertragung des Erregers der Geflügelpest durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände bestehen.

Der Verdacht auf Geflügelpest oder die Feststellung vermehrt toter Tiere im Bestand sind sofort der Veterinärbehörde zu melden.

 

Kranke Tiere zeigen folgende Symptome:

  • hohes Fieber

  • drastischer Rückgang der Legeleistung

  • ausgeprägtes Kropffördern

  • Blaufärbung von Kamm und Kehllappen

  • wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall

Jeder Tierhalter ist nach § 26 der Viehverkehrsverordnung verpflichtet, der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtliche gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierarzt, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Sollte bisher keine Anzeige erfolgt sein, holen Sie diese bitte unverzüglich nach. Bitte nutzen Sie hierfür das im Internet bereitgestellte Formblatt „Bestandsanzeige Nutztiere“ zur Anzeige der Tierhaltung: Dieses finden Sie auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Menüpunkt Bürgerportal A-Z/Veterinärwesen (hier klicken).

 

Nähere Informationen sind im Amt für Verbraucherschutz, Ordnung und Landwirtschaft unter der Telefonnummer 03573/870-4401 zu erhalten.

Diese Allgemeinverfügung finden Sie unter www.osl-online.de.

 

 

DVM Wachtel

Amtstierarzt

 

Senftenberg, 28.01.2015

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