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Klageverfahren im Fall „Kita Eisdorf“ findet Abschluss

Oberverwaltungsgericht entscheidet in der kritischen Auseinandersetzung

 

Die versagte Genehmigung für die Umnutzung eines als Wohnhaus geplanten Gebäudes in Eisdorf in eine private Kindertagesstätte ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat zeitnah eine Entscheidung herbeigeführt und den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung dieser Tage abgelehnt. Damit sieht der Landkreis, der sich seit 2012 einem Klageverfahren mit dem Hauseigentümer ausgesetzt sah, dem Abschluss dieser Rechtsstreitigkeit entgegen.

 

Bereits am 3. April 2014 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus die Rechtsposition der Baubehörde des Landkreises geteilt und die Klage des Hauseigentümers abgewiesen. Auch der anschließend beim OVG Berlin-Brandenburg eingereichte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde per Beschluss vom 11. Juli 2014 nunmehr abgelehnt, weil aus Sicht des OVG keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts bestehen.

 

Die im Dezember 2011 beantragte Baugenehmigung zur Nutzung der Immobilie als Kindertagesstätte konnte im Juni 2012 durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises nach einhergehender Prüfung auf Grund verschiedener bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Gründe nicht erteilt werden. Ausschlaggebend für die Nichtgenehmigung war auch die Stellungnahme der Stadt Lübbenau, die ihr Einvernehmen für eine zukünftige Nutzung als Kindertagesstätte versagte. Die Stadt Lübbenau ist im Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

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