Positiver Trichinen-Befund bei Schwarzwild im Landkreis OSL

Bei einem Ende Januar im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erlegten Wildschwein ist der Fadenwurm „Trichine“ nachgewiesen worden. Der positive Befund wurde im Rahmen der obligatorischen Fleischuntersuchung in der amtlichen Trichinenuntersuchungsstelle der zuständigen Veterinärbehörde in Senftenberg erhoben und auch durch das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin bestätigt. Laut Amtstierarzt Jörg Wachtel besteht für den Menschen durch diesen Fund hier im Landkreis Oberspreewald-Lausitz jedoch kein Grund zur Sorge.

 

Was sind Trichinen?

 

Trichinen sind winzige Fadenwürmer, die sich im Muskelgewebe allesfressender beziehungsweise fleischfressender Säugetiere einnisten. Beim Verzehr von rohem, ungenügend gekochtem oder geräuchertem Fleisch, welches von Trichinen befallen ist, kann der Parasit auch für den Menschen gefährlich werden.

Ist der Körper infiziert, treten im Anfangsstadium Symptome wie Mattigkeit, Schlaflosigkeit, Bauchschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden auf. Im weiteren Verlauf können Fieber, Muskelschmerzen, Muskelsteifheit, rheumaartige Beschwerden, Hautrötungen, allergische Reaktionen, charakteristische Veränderungen des Blutbildes und Ödeme im Augenbereich hinzu kommen. In Einzelfällen können Trichine außerdem Komplikationen wie Herzmuskelentzündungen, Hirnhautentzündungen und Sekundärinfektionen hervorrufen, welche wiederrum sogar zum tödlichen Verlauf der Wurminfektion führen können.

 

Pflicht zur Fleischbeschau

 

Laut dem Bundesamt für Statistik wurden 2011 im Rahmen der obligatorischen Fleischbeschau deutschlandweit 16 Proben positiv auf Trichinen getestet. Im Zeitraum von 2002 bis 2011 wurden 106 positive Befunde registriert, davon sechs bei Hausschweinen und 100 bei Wildscheinen.

„Dank der EU-weit gesetzlich vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung von Fleischprodukten, die als Infektionsquelle für den Menschen in Frage kommen, kommt es in Deutschland glücklicherweise nur in seltenen Fällen zu Erkrankungen“, versichert Amtstierarzt Jörg Wachtel.

 

Die Pflicht zur Untersuchung auf Trichinenbefall besteht ausnahmslos für Haus- und Wildschweine, Einhufer, Dachse, Sumpfbiber und andere fleischfressende Tiere, insofern deren Fleisch zum Genuss für den Menschen bestimmt ist. Jäger sind nach entsprechender zuvor erfolgter Schulung mit der Aufgabe betraut, vor jeglicher Verwertung des erlegten Schwarzwildes Fleischproben zu entnehmen und diese in den jeweiligen Untersuchungsstellen der zuständigen Veterinärbehörde auf Trichinen untersuchen zu lassen.

 

Wird im Labor ein positiver Befund der Probe erhoben, ist der betroffene Tierkörper einschließlich aller noch vorhandenen Organe sofort als beschlagnahmt zu betrachten, die Teile werden unschädlich beseitigt. Ein Verzehr durch den Menschen und eine damit eventuell einhergehende Übertragung der Parasiten kann somit ausgeschlossen werden.

 

Aktuelle Informationen des Amtstierarztes für Jäger zur Abgabe von Proben zur Trichinenuntersuchung für das Jahr 2014 können auch auf der Internetseite des Landkreises unter dem Menüpunkt „Lebensmittelüberwachung“ nachgelesen werden.

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