Wichtiger Hinweis der Kfz- Zulassungsbehörde
SEPA- Lastschriftmandat löst die bisherige Einzugsermächtigung der Kfz- Steuer ab
Ab 01.Februar 2014 werden die bisherigen Einzugsermächtigungen der Kfz- Steuer durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Eine Zulassung von Fahrzeugen ist nur noch möglich, wenn ein vom künftigen Halter und Zahler unterschriebenes SEPA-Mandat (mit Angabe der IBAN und BIC) im Original zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt wird.
Die eigene IBAN und den dazugehörigen BIC finden Sie auf Ihren Kontoauszügen, auf der Kontokarte oder bei Ihrem Geldinstitut.
Das neue SEPA-Mandat der Finanzbehörde Brandenburg finden Sie hier.
Weitere Informationen
Mehr über