Landkreis beantwortet Fragen zur neuen Gehölzschutzverordnung

In seiner letzten Zusammenkunft im September dieses Jahres hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz das Inkrafttreten einer neuen Gehölschutzverordnung (GehölzSchVO) beschlossen. Diese ersetzt nunmehr die seit 2001 geltenden Vorgaben.

 

Die neue Verordnung wurde durch eine Reihe von Veränderungen, Vereinfachungen und Streichungen verschlankt. Das bisherige Regelungsausmaß wurde verringert, gleichzeitig wird der Schutz von Bäumen und Kleingehölzen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiterhin gewährleistet.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat für die Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen zur neuen Gehölschutzverordnung zusammengestellt. Diese kann, genau wie das Dokument einschließlich aller Anlagen, ausfüllbarer Formulare und der Begründung zur Verordnung, im Internet unter www.osl-online.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung“- “Verordnungen“ eingesehen werden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen