Im Landkreis wird Betreuungsbedarf gedeckt werden können

In der Landkreisverwaltung sieht man dem ab 1. August geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige in den Kindertagesstätten positiv entgegen. „Auch nach dem 1. August 2013 kann der Betreuungsbedarf für unter Dreijährige weiterhin gedeckt werden“, erklärt Alexander Erbert, Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

 

Zum Stichtag 1. Juni 2013 wurden 1132 Kinder im Alter unter drei Jahre in Kindertagesstätten und  144 Kinder unter drei Jahren in Angeboten der Kindertagespflege betreut. „Die Betreuung der 1276 Kinder entspricht einer Betreuungsrate von 52 % der unter Dreijährigen. Nach eigenen Planungen wird sich diese Betreuungsquote nach dem 1. August nur leicht nach oben entwickeln. Wir planen mit einem Wert von etwa 55 Prozent.“

 

In allen Ämtern, Städten und Gemeinden wurden Investitionsmaßnahmen zu Einrichtungsmodernisierungen oder -erweiterungen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der ersten Förderphase (2008-2012) zur Umsetzung des Bundesprogramms zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurden 39 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 2,5 Millionen Euro umgesetzt. Ziel war es, vorhandene Angebote qualitativ zu verbessern und neue Plätze zu schaffen. Im Ergebnis wurden 238 Plätze geschaffen, welche teilweise auch damit wegfallende Plätze ersetzten. In der zweiten Förderphase (2013-2014) sollen mit knapp 500.000 Euro bis zu weitere 50 Plätze neu geschaffen werden.

 

„Nach unseren Einschätzungen werden wir im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die neuen Herausforderungen im Leistungsbereich der Kindertagesbetreuung bewältigen können, wobei möglicherweise nicht jeder Wunsch auf ein spezielles Betreuungsangebot sofort realisiert werden kann. Wichtig ist, dass die Eltern so früh wie möglich auf die Kommune oder die jeweilige KITA beziehungsweise Tagesmutter zugehen und ihren Bedarf anmelden“, erklärt Alexander Erbert.

 

Abgestimmt mit den Kommunen werden grundsätzlich jeweils passende Lösungen für die einzelnen Kinder und deren Familien gesucht um in einer KITA bzw. bei einer Tagesmutter entsprechend betreut werden zu können. „Die Zusammenarbeit und gemeinsamen Planungen zwischen Kommunen, Trägern und dem Landkreis laufen sehr partnerschaftlich, sodass der jeweilige Bedarf vor Ort berücksichtigt wurde“, ergänzt er. Insbesondere im Bereich  der Tagespflege finden sich derzeit noch Kapazitäten, die eine wohnortnahe Betreuung in der Regel möglich machen. Hier gibt es aktuell noch ca. 30 freie Plätze.

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