Hochwasser-Soforthilfen für Private und Unternehmen
Finanzminister Markov erlässt Richtlinie „Hochwasser-Soforthilfen“
Potsdam – Brandenburgs Finanzminister
Helmuth Markovhat heute in Potsdam
eine Richtlinie für
Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private
Haushalte und Unternehmen
unterschrieben. Damit sei der Weg frei, so Markov,
um auch in Brandenburg allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über
die erste Not hinweg zu helfen, erklärte er dazu. Als Soforthilfe werden
einmalig
pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige
Kind
gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung
sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013
betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt
ist.
Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfeerhalten, wenn
Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen
entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss
oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch
Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden
sind.
Die
Mittel werden bar ausgezahlt. Die Abstimmungen mit den zuständigen Landkreisen
zum konkreten Verfahren laufen bereits. In Kürze werden die erforderlichen
Informationen und
Anlaufstellen auf der Internetseite des Finanzministeriums
(
www.mdf.brandenburg.de) veröffentlicht. Auf dieser Internetseite stehen
die
Antragsformulare zum Downloadbereit. Ebenso ist seit heute auch eine
Hochwasser-Hotline
im Ministerium der Finanzen geschaltet (Telefon 0331-866
6868 und per Mail unter: hochwasserhilfe@mdf.brandenburg.de), unter der Betroffene
weitere Informationen erhalten.
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Ingrid Mattern
Pressesprecherin
Hausruf: (03 31) 8 66 – 6007
Fax: (03 31) 8 66 – 6666
Handy: (0171) 768 58 94
Internet:
www.mdf.brandenburg.de
E-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de
Potsdam, 12. Juni 2013
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Der Finanzminister unterstrich, dass es sich hierbei lediglich
um eine erste Soforthilfe
des Landes
handele. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bund,
um gemeinsam weitergehende Hilfen, insbesondere für den Wiederaufbau, bereit
stellen zu können.
(Ministerium der Finanzen, Land Brandenburg)
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