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Hochwasser-Soforthilfen für Private und Unternehmen

 

Finanzminister Markov erlässt Richtlinie „Hochwasser-Soforthilfen“

 

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister

Helmuth Markovhat heute in Potsdam

eine Richtlinie für

Soforthilfen für vom Hochwasser geschädigte private

Haushalte und Unternehmen

unterschrieben. Damit sei der Weg frei, so Markov,

um auch in Brandenburg allen Geschädigten kurzfristig und unbürokratisch über

die erste Not hinweg zu helfen, erklärte er dazu. Als Soforthilfe werden

einmalig

pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige

Kind

gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung

sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013

betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt

ist.

Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfeerhalten, wenn

Schäden an betriebsnotwendigen Einrichtungen oder dem Betriebsvermögen

entstanden sind. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss

oder höher liegende Etagen in Wohn- oder Betriebsgebäuden durch

Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden

sind.

Die

Mittel werden bar ausgezahlt. Die Abstimmungen mit den zuständigen Landkreisen

zum konkreten Verfahren laufen bereits. In Kürze werden die erforderlichen

Informationen und

Anlaufstellen auf der Internetseite des Finanzministeriums

(

www.mdf.brandenburg.de) veröffentlicht. Auf dieser Internetseite stehen

die

Antragsformulare zum Downloadbereit. Ebenso ist seit heute auch eine

Hochwasser-Hotline

im Ministerium der Finanzen geschaltet (Telefon 0331-866

6868 und per Mail unter: hochwasserhilfe@mdf.brandenburg.de), unter der Betroffene

weitere Informationen erhalten.

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Ingrid Mattern

Pressesprecherin

Hausruf: (03 31) 8 66 – 6007

Fax: (03 31) 8 66 – 6666

Handy: (0171) 768 58 94

Internet:

www.mdf.brandenburg.de

E-Mail: ingrid.mattern@mdf.brandenburg.de

Potsdam, 12. Juni 2013

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Der Finanzminister unterstrich, dass es sich hierbei lediglich

um eine erste Soforthilfe

des Landes

handele. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bund,

um gemeinsam weitergehende Hilfen, insbesondere für den Wiederaufbau, bereit

stellen zu können.

 

(Ministerium der Finanzen, Land Brandenburg)

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