Formular Genesenennachweis

Das Ausstellen einer Zweitausfertigung des Absonderungsbescheids durch das Gesundheitsamt des Landkreises ist gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Porto) von 15,80 Euro möglich.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das nachstehende Kontaktformular.

 

Die Zweitausfertigung wird anschließend mit dem Gebührenbescheid per Post versandt. Das Gesundheitsamt übersendet ausschließlich den jeweiligen Absonderungsbescheid, Laborbefunde werden nicht übermittelt.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht, Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um die Arbeitsabläufe nicht unnötig zu belasten, wird gebeten, von telefonischen Anfragen und E-Mails an das Gesundheitsamt abzusehen. Diese können nicht berücksichtigt werden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

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