Schuleingangsuntersuchung


Beschreibung

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an die Kinder stellt. Die dem Alter entsprechende gesundheitliche Entwicklung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Dazu zählt neben der körperlichen und der seelisch-geistigen Entwicklung auch das soziale Verhalten. Mit der Schulanmeldung ist daher auch eine kinderärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst verbunden, diese findet im Gesundheitsamt statt. Durch diese Untersuchung wird vor der Einschulung festgestellt, ob die Kinder altersgerecht entwickelt sind oder Krankheiten bzw. Entwicklungsverzögerungen einer Einschulung entgegenstehen und/oder einer besonderen Förderung bzw. Beachtung durch die aufnehmende Schule bedürfen.

 

 


Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Brandenburgische Schulgesetz (§ 37) und das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2)