Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Inklusionspreis des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
 

Schulabgangsuntersuchung


Beschreibung

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor möglichen Gesundheitsschädigungen zu schützen, müssen sie vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.

Im Land Brandenburg erfolgt diese Untersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und häufig in Verbindung mit der Schulabgangsuntersuchung in der 10. Klasse, diese finden entweder in der entsprechenden Schule oder im Gesundheitsamt statt. Neben der körperlichen Untersuchung werden der Blutdruck, das Seh- und Hörvermögen sowie die Urinwerte überprüft. Anschließend wird, wenn keine Überweisung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt (Gültigkeit von 14 Monaten).

 

Nach einem Jahr in Beschäftigung ist eine Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Diese können Sie bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, aber auch bei uns im Gesundheitsamt durchführen lassen. Den erforderlichen Untersuchungs-Berechtigungsschein für die Hausärztin/den Hausarzt erhalten Sie bei uns im Gesundheitsamt.

 

Die für die jeweilige Untersuchung erforderlichen unten aufgeführten Unterlagen müssen von Eltern/Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von ihnen und der/dem Jugendlichen unterschrieben werden:

 

Erfassungsbogen Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz hier Link zum Formular

 

Erfassungsbogen Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz hier Link zum Formular

 

Sprechzeiten:

Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr

 

Um vorherige telefonische bzw. persönliche Terminvereinbarung wird gebeten.


Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Untersuchung sind das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 und § 33) sowie das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (§ 6 Abs. 2).