Gemeindeverwaltung Schipkau

Allgemeine Verwaltung / Finanzen

Gemeindeverwaltung Schipkau
Vollstreckung


Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.


Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Corinna Radojewski
Telefon (035754) 36027
Telefax (035754) 36039