Gemeindeverwaltung Schipkau
Werbeanlagen, genehmigungsfreie


Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen