Ausnahmegenehmigung von der Helmtragepflicht


Kurzinformationen

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.


Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen.


Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 5 b Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)


Notwendige Unterlagen


Online-Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes


Formulare

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