Foto erstellt von rawpixel.com - de.freepik.com
Bannerbild
Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 
 

Zahnärztlicher Prophylaxe-Pass

Den zahnärztlichen Prophylaxe-Pass gibt es im Land Brandenburg für:

 

  • Vorschulkinder
  • Schulkinder und
  • Jugendliche.

 

Der Prophylaxe-Pass enthält Informationen über durchgeführte Vorsorgemaßnahmen für Kinder/Jugendliche, Eltern und Zahnärzte. Der Pass wird gebraucht beim Zahnarzt im Kindergarten/in der Schule, beim Hauszahnarzt und ggf. beim Kieferorthopäden.

 

Beim Austeilen des Prophylaxe-Passes erhalten die Eltern folgende Information:

 

Liebe Eltern,
wir freuen uns, Ihnen den zahnmedizinischen Prophylaxe-Pass für ihr Kind überreichen zu können, der durch die Brandenburgischen Zahnärzte finanziert und ermöglicht wurde. Die Landeszahnärztekammer Brandenburg hat diesen Pass entwickelt und herausgegeben, die Verteilung erfolgt durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Gesundheitsämter. Dieser Prophylaxe-Pass soll Ihr Kind in den nächsten Jahren begleiten.

Prophylaxe trägt entscheidend mit dazu bei, dass Ihr Kind gesund bleibt. Dies unterstützt der Gesetzgeber auch mit Maßnahmen zur Verhütung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bereits von frühester Kindheit an.

In der Kindertagesstätte/in der Schule nimmt Ihr Kind an der Gruppenprophylaxe teil, die das Team des Zahnärztlichen Dienstes durchführt. Ihre Hauszahnärztin/Ihr Hauszahnarzt führt eine individuelle Prophylaxe durch.

Der Pass gibt Ihnen einen Überblick über alle Prophylaxemaßnahmen, die Ihr Kind erhalten hat und gewährleistet einen Informationsaustausch zwischen den Zahnärztinnen und Zahnärzten der Gesundheitsämter, Ihrer Hauszahnärztin/Ihrem Hauszahnarzt und Ihrer Kieferorthopädin/Ihrem Kieferorthopäden.

Wir bitten Sie daher, uns die Möglichkeit zu geben, unsere Maßnahmen regelmäßig in diesen Pass einzutragen. Dazu geben Sie diesen Pass zukünftig an dem Tag mit in die Kita/in die Schule, an dem wir unsere Betreuung durchführen. Ihre Hauszahnärztin/Ihr Hauszahnarzt bestätigt Ihnen ebenfalls geleistete Prophylaxemaßnahmen. Nehmen Sie den Pass daher auch in die Zahnarztpraxis mit.