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Einschulungsuntersuchungen

Die Einschulungsuntersuchung hat die vorrangige Aufgabe, die Schulfähigkeit eines Kindes aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Die medizinische Untersuchung beinhaltet jedoch nur einen Aspekt hinsichtlich der Beurteilung der Schulfähigkeit eines Kindes. Weitere Elemente liegen im pädagogischen und psychologischen Bereich. Letztlich bleibt es Aufgabe der Pädagogen, die endgültige Beurteilung über die Schulfähigkeit des Kindes unter Berücksichtigung aller Aspekte in jedem Einzelfall zu treffen. Die Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst soll hierzu eine fundierte Hilfestellung erbringen.

Die Einschulungsuntersuchung unterscheidet sich in ihren Inhalten und in der Gewichtung ihrer Ziele ganz wesentlich von den beim niedergelassenen Kassenarzt durchzuführenden Früherkennungs-untersuchungen U8 und U9 - ungeachtet der einen oder anderen Parallele und einer zeitlichen Nähe.
Die Untersuchungen finden in der Regel in der Schule statt, in die das Kind eingeschult wird. Die Eltern werden mit einem Anschreiben gebeten zur Einschulungsuntersuchung mitzubringen:

 

  • den ärztlichen Anamnesebogen (siehe Befragung)
  • alle Impfausweise
  • das gelbe Vorsorgeheft des Kindes
  • die evtl. vorhandenen Brillen
  • den evtl. vorhandenen Behindertenausweis
  • ggf. das Hörgerät

 

Welches sind die Elemente der Einschulungsuntersuchung ?

 

  • Befragung zu vorhergegangenen Krankheiten
  • Beurteilung von Wachstum und körperlicher Entwicklung: Körperkonstitution, Größe, Gewicht
  • Messung des Blutdrucks;
  • Körperliche Untersuchung: zur Krankheitsfrüherkennung der wichtigen Organsysteme: Haltungs- und Bewegungsapparat, Haut, Mund-Hals-Nase, Innere Organe, Nervensystem, Herz-, Kreislauf- und Atmungssystem;
  • Sehfähigkeit: Sehschärfeprüfung mittels Sehtafel;
    Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbtüchtigkeit;
  • Prüfung der Hörfähigkeit (mittels Tonaudiometrie)
  • Sprechen und Sprache
  • Wahrnehmungsfähigkeit: bezüglich optischer und akustischer Informationen
  • Bewegungsentwicklung: einschließlich Koordination (z.B. auf einem Bein stehen, auf einer Linie balancieren), Fein- und Grobmotorik
  • Durchsicht des Impfausweises und Hinweis auf erforderliche Schutzimpfungen (Impfungen für Kinder und Jugendliche)

 

Bei der Einschulungsuntersuchung wird der körperliche und geistige Entwicklungsstand des Kindes bestimmt. Das Kind wird auf seine Belastungsfähigkeit, seine sozialen Fähigkeiten, seine Selbständigkeit und die Aufnahmebereitschaft in der Schule untersucht. Sie dient der ärztlichen Beratung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten.
Bei Bedarf werden notwendige medizinische, sozialkompensatorische oder andere Maßnahmen für das Kind eingeleitet (siehe auch Frühförderung).
Bei auffälligen Befunden werden die weiteren Untersuchungen und die Abklärung des Befundes veranlasst.

Die Einschulungsuntersuchung gliedert sich in einen bevölkerungs- und einen individualmedizinischen Ansatz. Die wichtige Funktion der Einschulungsuntersuchung in bevölkerungsmedizinischer Hinsicht gründet auf der epidemiologischen Erfassung der Untersuchungsergebnisse. Die Statistik über die Befunde bei diesen Untersuchungen ist die einzige Erhebung in der Bundesrepublik Deutschland, bei der der Gesundheitszustand eines ganzen Jahrganges erfasst wird.

 

Ausgewählte Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz finden Sie unter der Rubrik Gesundheitsberichte.