Impfungen für Kinder und Jugendliche

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche umfasst Impfungen zum Schutz vor

 

Impfkalender 2016

 

Seit mehreren Jahren steht im Säuglingsalter ein 6-fach Impfstoff zur Verfügung. Hier kann mit einer Injektion gleichzeitig gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B und Poliomyelitis geimpft werden. Für das Erreichen eines vollständigen Impfschutzes sind vier Impfungen erforderlich. Die Impfungen beginnen nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat und werden nach dem vollendeten dritten, vierten bzw. 11.-14. Lebensmonat fortgesetzt.

Die Impfung gegen Pneumokokken sollte zeitglich mit dem 6-fach-Impfstoff verabreicht werden.
Bei der Diphtherie-, Tetanus- und Pertussisimpfung sind Wiederholungsimpfungen im Alter von 5-6 Jahren und 9-17 Jahren erforderlich. Gegen Poliomyelitis sollte der Impfschutz im Alter von 9 Jahren bis zum 18. Geburtstag aufgefrischt werden. Auch für diese Wiederholungs-Impfungen stehen moderne Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung.

Im Jahr 2013 wurde die Impfung gegen die Infektion mit Rotaviren, eine häufig im Kindesalter vorkommende Durchfallerkrankung, in den Impfkalender aufgenommen. Die erste Impfdosis sollte bereits im Alter von 6 Wochen verabreicht werden. Die Impfserie muss nach 6 Monaten abgeschlossen sein.


Für die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Varizellen gibt es ebenfalls einen Impfstoff, der alle drei bzw. vier Komponenten in sich vereint. Mit der Impfung sollte im 12.-15. Lebensmonat begonnen werden und eine zweite Impfung ist im Alter von 15-23 Monaten erforderlich. Zwischen den beiden Impfungen muss ein Abstand von vier bis sechs Wochen unbedingt eingehalten werden.

Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff wird von der Ständigen Impfkommission für alle Kinder nach dem 1. Geburtstag (zum frühestmölichen Zeitpunkt) empfohlen.
Die Immunisierung erfolgt mit einer Impfstoffdosis. Ein Abstand von 4 Wochen zu anderen Impfungen sollte eingehalten werden.

Bei Versäumen der Impfungen im Säuglings und Kleinkindalter können alle genannten Impfungen (mit Ausnahme der Impfungen  gegen Rotaviren, Haemophilus influenzae B und Pneumokokken) bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Nähere Informationen zu den Krankheiten, gegen die geimpft wird und zu den Impfungen selbst erhalten Sie im Internet unter www.rki.de (siehe "Infektionskrankheiten von A-Z" und "Impfen")

Informationen zum Impfen sind zudem in verschiedenen Sprachen vorhanden.  

Beratungen und Impfungen bieten alle Haus- und Kinderärzte, sowie die Mitarbeiter des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes und des Sachgebietes Hygiene im Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz an.