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Bürgerbüro

Am Standort Dubinaweg der Kreisverwaltung in Senftenberg befindet sich im Erdgeschoss des Jugendamtes das Bürgerbüro - Ihr erster Ansprechpartner beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Wir helfen Ihnen gern, indem wir Ihnen Auskünfte erteilen, Sie zu Fachbereichen vermitteln oder Anträge entgegen nehmen.

 

Das Team des Bürgerbüros erreichen Sie unter:

 

Bürgerbüro des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

Dubinaweg 1 (Glasbau, Haus 5)

01968 Senftenberg

 

So erreichen Sie das Bürgerbüro:
Tel: 03573 870-0

       03573 870-1350
Fax: 03573 870-1355
E-mail:

 

Wir stehen Ihnen mit unserem Leistungsangebot zu nachfolgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung:

 

Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 15:00 Uhr

 

    

 

 

Das Team des Bürgerbüros freut sich auf Ihren Besuch!

 


Sie erhalten Auskünfte zu:
Sozialversicherungsträgern, Einrichtungen und Verbänden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz


Sie können:
Ideen und Anregungen zur Verbesserung unserer Dienstleistungen oder Schwierigkeiten einreichen.


Das Team des Bürgerbüros berät Sie zu:

  • Allgemeinen Auskünften
  • Aufgaben des Landkreises, Sitz des zuständigen Amtes und Sachbearbeiters
  • Beratung zu Verwaltungsabläufen, Zuständigkeiten
  • Auslage der Haushaltsatzung Auslage des aktuellen Amtsblattes
  • Informationsbroschüren des Landkreises
  • Niederschrift von Widersprüchen
  • Entgegennahme von Beschwerden
  • Angelegenheiten der Fachämter
  • Annahme von Anträgen

 

 

Die Mitarbeiterinnen vermitteln Ansprechpartner im 

 

Kataster- und Vermessungsamt

  • Auslage des Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte
  • Infomaterial über Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Auflistung öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster

 

Jugendamt

  • Ausgabe von Anträgen zum Unterhaltsvorschuss, Übernahme Kita-Kosten, Elterngeld
  • Antrag auf Übernahme für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung

 

Sozialamt

  • An- bzw. Abmeldung und Befreiung GEZ
  • Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
  • Anträge auf Ausbildungsförderung werden ausgegeben, entgegengenommen und an das Fachamt weitergeleitet (keine Fachauskünfte)
  • Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschüsse)
  • Anträge auf Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Straßenverkehrsamt

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregulierender Maßnahmen nach § 45 StVO
  • Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
  • Antrag auf Erteilung eines Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde sowie
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Brandenburg
  • Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Entgegennahme von Gebühren)

 

Schulverwaltungs- und Kulturamt

 

Bereich Tourismus

  • Verkauf von Wander- und Radwanderkarte usw.
  • Übersichtsplan zum Radwandern zwischen Spreewald, Lausitzer Seenland und Kmehlener Berge

 

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheit

  • Beglaubigungen von Dokumenten bzw. Unterschriften nach den §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz

 

Kreisvolkshochschule

  • Kreisvolkshochschule – Kursinformation, Programmhefte

 


Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Dienstleistungen können beim Bürgerbüro ebenso eingereicht werden wie Beschwerden.