Brandenburg gibt ökologische Vorrangflächen zur Nutzung frei

Das Land Brandenburg gibt ab sofort über eine Ausnahmeregelung die Möglichkeit, die Brachen der ökologischen Vorrangflächen in 2019 für Futterzwecke zu nutzen.

 

Folgende Bedingungen sind vorgesehen:

  1. Es ist ein formloser Antrag (Angabe der betroffenen Parzellen, Begründung für die Nutzung) beim Sachgebiet Landwirtschaft zu stellen.
  2. Die Nutzung des Aufwuchses ist grundsätzlich tierhaltenden Betrieben vorbehalten (Schnittnutzung oder Beweidung durch Tiere des Betriebsinhabers).
  3. Die Nutzung des Aufwuchses durch Schnittnutzung für Futterzwecke durch einen nicht tierhaltenden Betrieb ist nur bei Vorlage eines Futterabnahmevertrages mit einem tierhaltenden Betrieb zulässig.
  4. Der Betriebsinhaber hat einen Nachweis zu erbringen, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Futtergewinnung erschöpft sind.

 

Ihre Ansprechpartnerinnen beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

 

Kerstin Laube                                               

InVeKoS-Koordination

Telefon (03541) 870-5622

kerstin-laube@osl-online.de

 

Doreen Dullin

InVeKoS/KULAP

Telefon (03541) 870-5634

Doreen-Dullin@osl-online.de

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