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Vorübergehende Vollsperrung des Senftenberger Sees – Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

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Infolge der Rutschung an der Insel im Senftenberger See am 13.09.2018 und der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage fand heute unter Leitung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) eine Abstimmung der zuständigen Behörden und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) zur weiteren Vorgehensweise statt.

Im Ergebnis wurde festgelegt, dass der Senftenberger See für die Schifffahrt bis auf weiteres trotz Betonnung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) ab sofort voll gesperrt wird. Durch die untere Wasserhörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde die Nutzung für den Gemeingebrauch untersagt.

 

Landrat Siegurd Heinze:

„Aus den aktuellen Erkenntnissen ist eine Gefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer des Senftenberger Sees nicht auszuschließen. Die Entscheidung der Behörden, bis auf weiteres den Senftenberger See sofort für jegliche Nutzung zu sperren ist richtig und nachvollziehbar. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger, die Festlegungen und Hinweise der Behörden zu beachten. Es gilt nun neben den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen auch Maßnahmen herbeizuführen, die den Wasserspiegel des Sees auf einen Stand bekommen, der eine Nutzung des Gewässers wieder zulässt.“

 

Nachdem das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) bereits die Schifffahrt auf dem Gewässer bis auf weiteres untersagt hat, gilt die Untersagung der Nutzung des gesamten Senftenberger Sees durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz für die sogenannte „Nutzung für den Gemeingebrauch“.

Dazu zählen beispielsweise das Baden, Tauchen, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Betreten von Eisflächen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Pressemitteilung beigefügt.