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„Impfungen wirken“ und schützen in jeder Lebensphase

Gesundheitsamt OSL in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gesundheitsamt OSL in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg
Impfwoche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 24. bis 30. April 2017

„Impfungen wirken“, so lautet das Motto der diesjährigen Europäischen Impfwoche (EIW) vom 24. bis 30. April. Diese wird jedes Jahr in der gesamten europäischen Region begangen, um das Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen zu stärken. 2017 wird auf die Notwendigkeit und die Vorteile von Impfungen in jeder Lebensphase aufmerksam gemacht. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beteiligt sich in diesem Jahr wieder und bietet an den Sprechtagen Dienstag und Donnerstag in seinen Räumlichkeiten in der Großenhainer Straße 62 in Senftenberg allen Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche kostenfreie Dienstleistungen an.

So besteht unter anderem die Gelegenheit, sich zu Schutz- und Reiseimpfungen zu informieren, umfangreiches Informations- und Aufklärungsmaterial zu erhalten und den eigenen Impfstatus oder auch den des Nachwuchses auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlt eine Impfung, so kann diese auf Wunsch direkt vor Ort nachgeholt werden. Die Kosten für Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Diphterie, Keuchhusten und gegebenenfalls Kinderlähmung sowie Masern, Mumps, Röteln trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Es sollte jedoch die Krankenversicherungskarte bereitgehalten werden.

„Schutzimpfungen gehören zu den wirkungsvollsten, sichersten und kostengünstigsten Vorsorgemaßnahmen der modernen Medizin. Durch sie werden weltweit mehr Menschenleben gerettet als durch andere medizinische Maßnahmen zusammen genommen“, erklärt Dipl. med. Sonja Rudolph vom Gesundheitsamt des Landkreises. Impfen ist eine Maßnahme, die zum Rückgang bzw. zur Eliminierung von Infektionskrankheiten beiträgt. So konnten die Pocken weltweit und dauerhaft ausgerottet werden, so dass Impfungen nicht mehr fortgeführt werden müssen. In Europa und den USA wurde so die Kinderlähmung eliminiert, in Finnland und den USA Mumps, Masern und Röteln. Durch Impfungen werden Infektionskrankheiten und ihre Komplikationen so selten, dass man sie kaum noch kennt und daher für ungefährlich hält. Da es auch bei korrekt durchgeführter Impfung nicht immer einen 100-prozentigen Schutz vor der entsprechenden Infektionskrankheit gibt, ist ein hoher Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung besonders wichtig. „Keuchhusten und Windpocken treten beispielsweise immer noch sehr häufig auf. Gerade diese Infektionskrankheiten können für unsere kleinsten Mitbürger lebensgefährlich sein“, heißt es seitens des Gesundheitsamtes.

Ganzjährig stehen den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises im Gesundheitsamt an den Sprechtagen (gegebenenfalls nach telefonischer Absprache) folgende Leistungen zur Verfügung:

 

  • den Impfstand und den des Nachwuchses auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen

  • Informationen über den Nutzen der verschiedenen Impfungen, die zu verhütende Krankheit, den zu erwartenden Impfschutz und mögliche Impfkomplikationen erhalten

  • bei Notwendigkeit gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und gegebenenfalls Kinderlähmung sowie Masern, Mumps, Röteln impfen lassen, die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • kostenlose gesundheitsrelevante Informationen im Rahmen von Urlaubsreisen inklusive Möglichkeit der Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B (kostenpflichtig, gegenebenfalls Rückerstattung von GKV) erhalten (keine speziellen Reiseimpfungen möglich, wie etwa gegen Gelbfieber, Typhus, Cholera, Meningokokken und Japanische Enzephalitis)

  • bei Bedarf kostenpflichtig einen internationalen Impfausweis ausstellen (hierfür alle vorhandenen Impfdokumente mitbringen) und/oder Impfungen nachtragen lassen

  • Informations- und Aufklärungsmaterial zu Schutzimpfungen, auch Reiseimpfungen

 

Sprechtage:

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

 

Ort:

Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg, Großenhainer Straße 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), 2. Obergeschoss, Zimmer 214/215

 

Für weitere Informationen stehen Dipl. med. Sonja Rudolph unter der Telefonnummer (03573) 870 4341, Jutta Kritz (03573) 870 4342 und Barbara Arnold (03573) 870 4345 zur Verfügung.

 

Hintergrund:
Keuchhusten (Pertussis) kann bei Säuglingen und Kleinkindern zu einer Lungenentzündung, Aussetzen der Atmung und Krampfanfällen führen. Diese Komplikationen sind insbesondere bei Neugeborenen und Säuglingen unter zwei Monaten eine der häufigsten Todesursachen. Neugeborene besitzen keine eigenen, spezifischen Abwehrstoffe (Antikörper), wenn sie nicht von der Mutter in der Schwangerschaft übertragen werden. Daher sollten insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, schwangere Frauen aber auch enge Familienmitglieder, Betreuer (z.B. Tagesmütter, Babysitter) und Personal im Gesundheitswesen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz besitzen. Aber auch für andere ist es wichtig, den Impfschutz gegen Keuchhusten nach zehn Jahren auffrischen zu lassen. Dadurch wird nicht nur ein individueller Schutz vor der Krankheit, sondern auch ein Gemeinschaftsschutz (Herdenschutz) erreicht. Dieser schützt Personen, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben oder bei denen Impfungen nicht ausreichend wirksam sein können (Immungeschwächte und chronisch Kranke).

Auch Windpocken (Varizellen) können bei Schwangeren für das Ungeborene bzw. Neugeborene zu gefährlichen Komplikationen führen, dem sogenannten fetalen Varizellensyndrom. Dieses kann während der Schwangerschaft zu Hautveränderungen, Augenerkrankungen, einer Fehlentwicklung des Knochenbaus und zu neurologischen Störungen führen. Erkrankt eine schwangere Frau um den Geburtstermin herum an Windpocken, können die Neugeborenen ebenfalls an Windpocken erkranken, was häufig zu lebensgefährlichen Komplikationen führt. Deshalb sollten Frauen mit Kinderwunsch vor der Schwangerschaft testen lassen, ob sie einen ausreichenden Impfschutz (Antikörpertiter) haben oder ob sie bereits an Windpocken erkrankt waren. Liegt kein ausreichender Schutz vor, ist die Impfung rechtzeitig vor der Schwangerschaft zu vervollständigen. Ein ausreichender Impfschutz (zwei Impfungen) ist aber auch für enge Familienmitglieder von Schwangeren mit nicht ausreichendem Schutz, für Betreuer (z.B. Tagesmütter, Babysitter) und für Personal im Gesundheitswesen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen notwendig. „Da der Impfstoff gegen Windpocken ein Lebendimpfstoff ist, können nicht alle Personen (z.B. Schwangere, Immungeschwächte) geimpft werden. Umso wichtiger ist auch für diese Personen, dass möglichst viele Menschen einen Impfschutz besitzen und somit die Gefahr der Infektion gering ist“, darauf weist Dipl. med. Sonja Rudolph hin.

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