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Ministerium genehmigt Haushaltssicherungskonzept zum Doppelhaushalt 2015/2016

Kreisverwaltung setzt eingeschlagenen Konsolidierungskurs fort

 

Der für die Jahre 2015/2016 aufgestellte Doppelhaushalt des Landkreises ist genehmigt. Ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums des Landes Brandenburg, welches das eingereichte genehmigungspflichtige Haushaltssicherungskonzept bestätigt, erreichte dieser Tage Landrat Siegurd Heinze. Die Verwaltung verfügt damit nunmehr über die notwendige finanzielle Planungssicherheit für ihr weiteres Handeln.

 

Das im Dezember 2014 durch den Kreistag bestätigte Haushaltssicherungskonzept 2015-2019 genügt den strengen Anforderungen der obersten Kommunalaufsicht: Sowohl das HSK als auch der mittelfristige Ergebnisplanung zeigen, dass die Verwaltung an ihrem Konsolidierungskurs festhält, neue Konzepte verfolgt und durch die beschriebenen Ansätze die insgesamt positive Entwicklung bestätigt, heißt es in der Begründung. Diese Tendenz werde zusätzlich untersetzt durch die vorläufigen Jahresergebnisse, die sich wesentlich besser als die Planansätze darstellen, die damit verbundene Reduzierung der Fehlbeträge aus Vorjahren und die gemäß der mittelfristigen Finanzplanung erwartete weitere erhebliche Reduzierung des Kassenkreditbestandes.

 

Die Genehmigung ist an die Beibehaltung und Fortführung von Auflagen zur Haushaltsdurchführung und für die Planung zukünftiger Haushaltsjahre gebunden. So sind zusätzlich erwirtschaftete, nicht zweckgebundene Erträge zur Steigerung des in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 ausgewiesenen Überschusses einzusetzen, Aufwendungen und Auszahlungen bzw. sämtliche Aufgaben und Produkte konsequent auf Umfang und Notwendigkeit zu prüfen sowie die Ausschöpfung möglicher Ertragsquellen regelmäßig zu betrachten. Auch Ausgaben im freiwilligen Bereich gilt es, kritisch zu überprüfen und zu begrenzen. Auf die Wahrnehmung neuer Aufgaben, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist weitestgehend zu verzichten bzw. sollten diese durch Verzicht auf andere Maßnahmen kompensiert werden. Die Personalentwicklungskonzeption ist konsequent fortzuschreiben und auf Umsetzung zu überprüfen.

 

Zielstellung ist es auch weiterhin, alle Anstrengungen auf einen frühestmöglichen gesetzlichen Haushaltsausgleich zu richten. Erstmalig legt der Landkreis in einem HSK mit dem Zieljahr 2024 einen Zeitpunkt für den gesetzlichen Haushaltsausgleich fest. Die Kreisverwaltung ist gewillt, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und in seinen Konsolidierungsbemühungen nicht nachzulassen.

 

Derzeit zeichne sich laut Kreisverwaltung jedoch im Hinblick auf die personelle Situation Nachjustierungsbedarf ab: Besonders der immense Zuwachs an Aufgaben im Hinblick auf die Unterbringung von Asylsuchenden, im Bereich Kinderschutz, sowie der rasante Anstieg von Suchterkrankungen von Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis in den vergangenen Monaten stellt die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Herausforderungen, denen es sich zu stellen gilt.

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