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Ostereiermesse im Museum Foto- Museum OSL- Gall
 

Wilhelm-Külz-Straße Lauchhammer: Resolution wird heute versandt / Kreisverwaltung zu in Aussicht gestellter Entschädigung

Monate sind vergangen, seitdem die erste Familie in der vom Grundwasserwiederanstieg betroffenen Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer von einem auf dem anderen Tag für immer ihr Haus verlassen musste. Während sich weitere Anwohner und Gewerbebetriebe auf die bis 2022 bevorstehende Absiedlung einstellen müssen, fordert der Kreistag des Landkreises OSL in einer Resolution geschlossen eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme seitens Bund und Land. Nun zeichnet sich nach monatelangem Warten Bewegung ab.

 

Demnach stellt der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung als Bund-Länder-Gremium eine finanzielle Entschädigung in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro in Aussicht.

Dazu Landrat Siegurd Heinze: „Die betroffenen Bürger mussten monatelang warten. Sie fordern zu Recht verbindliche und insbesondere tragbare Lösungen bezüglich einer Entschädigung ein. Es ist erfreulich, dass es endlich Bewegung gibt. Wir werden diesen Prozess als Kreisverwaltung auch weiter kritisch begleiten“, stellt er in Aussicht.

 

Kreistag OSL verabschiedet Resolution

Indes fordert auch der Kreistag verbindliche Zusagen ein. In der am Donnerstagabend (5.12.) im Kulturhaus in Lauchhammer beschlossenen Resolution appellieren die Abgeordneten einstimmig für eine schnelle Einigung zur Finanzierung staatlich verordneter und notwendiger Absiedlungen auf Flächen in den Altbergbaugebieten ohne Rechtsnachfolge aus der Zeit vor 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Insbesondere für die Betroffenen der Wilhelm-Külz-Straße seien dabei „unverzüglich“ Lösungen im Hinblick auf Verfahren und Entschädigungsleistungen zur Anwendung zu bringen.

 

„AnwohnerInnen, EigentümerInnen und Unternehmen der betroffenen Gebiete erwarten zu Recht unbürokratische, schnelle Hilfe und Sicherheit im Falle der notwendigen Absiedlungen. Diese Bürgerinnen und Bürger dürfen auf Grund ihrer unverschuldeten Lage nicht zu Bittstellern und sich selbst überlassen werden“, heißt es in dem Schreiben.

 

Die nunmehr bekannte und akute Gefährdung in Lauchhammer sei im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers entstanden und falle damit unter den § 3 des Verwaltungsabkommens Altlastensanierung. „Die Sanierungen sind daher über das derzeit gültige Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung vom 2. Juni 2017 zu regulieren“, lautet die Forderung.

 

Die von der Vorsitzenden des Kreistages Martina Gregor-Ness initiierte und unterzeichnete Resolution geht Bundesminister Olaf Scholz und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke in dieser Woche zu. Sie wird am heutigen Mittwoch (11.12.) versandt. 

 

Vorsitzende des Kreistages fordert Taten

Seit Februar dieses Jahres führt eine Arbeitsgruppe aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, dem Landkreis OSL, der Stadt Lauchhammer und der LMBV intensive Gespräche mit dem Ziel, Lösungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu finden. Bislang jedoch ohne konkretes Ergebnis. Zwischenzeitlich machten sich vor Ort auch mehrere Politiker, darunter Scholz und Woidke, selbst ein Bild von der Situation. 

 

„Es wurde viel geredet, jetzt müssen endlich Taten folgen. Hier geht es um nichts Geringeres als die Existenz von Menschen und letztendlich den Glauben der Bürger an die Politik. Der Staat ist in der Pflicht und sollte dementsprechend zeitnah und im Sinne der Betroffenen Entscheidungen herbeiführen“, unterstreicht die Vorsitzende des Kreistages und Einbringende der Resolution, Martina Gregor-Ness.

 

Auch Landrat Siegurd Heinze brachte sein Unverständnis gegenüber der bislang ausbleibenden Unterstützung seitens Bund und Land zuletzt deutlich zum Ausdruck. Bis es konkrete Zusagen gäbe, werde auch seine formell zuständige Behörde die Füße stillhalten. „Wir werden den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden solange keine weiteren Nutzungsuntersagungen übermitteln, bis tragbare Finanzierungszusagen vorliegen“, macht er deutlich.

 

Neben dem Kreistag wendet sich auch die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer an Bund und Land. Die Abgeordneten verabschiedeten ebenfalls in der vergangenen Woche eine gleichlautende Resolution.

 

Von der Absiedlung der Lauchhammer Wilhelm-Külz-Straße sind mehrere Wohnhäuser und Gewerbebetriebe betroffen. Die letzten Absiedlungen müssen bis Ende des Jahres 2022 erfolgt sein.

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