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Weitere Maßnahme für Lärmschutz entlang der B 169 tritt in Kraft

Foto: Die Hinweisschilder zum Durchfahrtsverbot wurden durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg aufgestellt. (Foto Landkreis) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Foto: Die Hinweisschilder zum Durchfahrtsverbot wurden durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg aufgestellt. (Foto Landkreis)

Um das Überschreiten der als gesundheitsgefährdend betrachteten Lärmwerte für die Ortsdurchfahrt Allmosen zukünftig zu vermeiden, wird ab Montag, 18. März 2019 das Durchfahrtsverbot für die Fahrzeugkategorien Sattelkraftfahrzeuge und Lkw mit Anhänger auf dem Streckenabschnitt der B 169 zwischen Allmosen und Klein Oßnig wirksam. Am 18. Januar 2019 hatte der Landkreis Oberspreewald-Lausitz dazu die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Durch den hierfür zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurden nunmehr die Hinweisschilder und Verkehrszeichen aufgestellt.

 

Anliegerverkehr zwischen diesen Ortschaften und ggf. Weiterfahrt zu einer der beiden Autobahnanschlussstellen Cottbus West bzw. Ruhland sind von diesem Durchfahrtsverbot nicht betroffen. Bereits auf der Autobahn werden Lkw-Fahrer mit einer entsprechenden Beschilderung auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen, wie der gemeinschaftlich mit dem Landkreis Spree-Neiße, dem MIL Brandenburg, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Polizei abgestimmte Verkehrszeichenplan verdeutlicht.

 

„Mit dem Durchfahrtsverbot wird neben der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere lärmmindernde Maßnahme umgesetzt, die nicht nur die Anwohner von Allmosen, sondern alle Anwohner entlang der B 169 zwischen Schwarzheide und Cottbus spürbar entlasten wird“, kündigt Landrat Siegurd Heinze an.

 

„Dennoch wird der Erfolg der Umsetzung der verkehrsbeschränkenden Maßnahme von vielen Faktoren abhängig sein. Die Einhaltung und Kontrolle des Durchfahrverbotes gehören ebenso dazu wie ein umfangreiches Monitoring. Wichtig wird es sein, den Transitverkehr auf der Autobahn zu halten und möglichen Ausweichverkehr über andere Routen zu verhindern. Denn was nützt eine Entlastung entlang der B 169, wenn sich die LKW-Fahrer andere Ausweichstrecken, beispielsweise von Bronkow über Calau nach Vetschau suchen“, stellt Grit Klug, 1. Beigeordnete klar.

 

Die Anordnung des Durchfahrtsverbots ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme in Umsetzung des Lärmschutzurteils zur B 169, nachdem der Antrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf Berufung gegen das Urteil einer Klägerin aus Allmosen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08. Mai 2018 abgelehnt wurde. Der Landkreis OSL sicherte bereits in der Kreistagssitzung am 21. Juni 2018 zu, den rechtlichen Einschätzungen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu folgen.

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