Jetzt gegen Grippe impfen lassen: Vierfachimpfstoff im Gesundheitsamt Senftenberg verfügbar

Pünktlich zum Herbstbeginn ist der neue Vierfach-Impfstoff eingetroffen, darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises hin. Nach der außergewöhnlich schweren Grippewelle im Winter 2017/18 wird dieser von der Ständigen Impfkommission (STIKO) anstatt des dreifachen Influenzaschutzes empfohlen. An zwei Tagen in der Woche wird die Impfung in der Großenhainer Str. 62 in Senftenberg angeboten.

 

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch wieder die Gefahr, sich mit Grippeviren anzustecken. Im Gegensatz zu einer harmlosen Erkältung ist die Grippe (Influenza) eine schwere Infektionskrankheit. Bei bestimmten Personengruppen kann es im Krankheitsverlauf zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Trotz der saisonal variierenden Wirksamkeit ist die Impfung die wichtigste Schutzmaßnahme. Empfohlen wird die Impfung vor allem für alle Personen über 60, für chronisch Kranke aller Altersstufen, für Schwangere und für Medizin- und Pflegepersonal. Bei bestimmten akuten oder fieberhaften Erkrankungen sollte die Impfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Weitere Kontraindikationen (zum Beispiel Allergie gegen Hühnereiweiß) stellt der Arzt vor der Impfung fest.

 

„Auch wenn man bei den momentan herrschenden milden Temperaturen nicht daran denken mag: der Zeitpunkt für die Impfung ist ideal, denn das Immunsystem benötigt 1 bis 2 Wochen, um einen Impfschutz aufzubauen“, erklärt Sonja Rudolph, Leiterin des Bereiches Hygiene/Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt des Landkreises.

 

Die Grippeimpfung im Gesundheitsamt des Landkreises, Großenhainer Str. 62 (gegenüber der BTU Cottbus/Senftenberg), wird angeboten dienstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16.30 Uhr. Auskünfte zum Thema Grippeimpfung und Impfen allgemein erteilen die Mitarbeiter auch gern telefonisch unter 03573 870-4342 oder -4345.

 

Zur Impfung im Gesundheitsamt ist der Impfausweis mitzubringen. Alle gesetzlich Versicherten können sich zudem kostenfrei in allen allgemeinmedizinischen, internistischen, kinderärztlichen und ggf. gynäkologischen Praxen impfen lassen, hier wird zusätzlich die Chipkarte benötigt.

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