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Aufruf zur Gewinnung von Kandidaten für die Wahl als ehrenamtliche/r Richter/in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg

In Kürze läuft die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus.

 

Gemäß § 28 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstellung der Vorschlagsliste, aus der der Wahlausschuss nach § 29 Abs. 1 VwGO die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern beim Verwaltungsgericht Cottbus bzw. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wählt.

 

Aus diesem Grunde rufen wir interessierte Bürger des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf, sich für eine fünfjährige Wahlperiode als ehrenamtliche/r Richter/in für das

 

- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

- Verwaltungsgericht Cottbus

 

zur Verfügung zu stellen.

 

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit, § 19 VwGO.

 

Nach § 20 der VwGO sind folgende Voraussetzungen zur Berufung zu erfüllen: Der ehrenamtliche Richter - muss Deutscher sein; - soll das 25. Lebensjahr vollendet und - seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.

 

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Cottbus umfasst u. a. das gesamte Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.

 

Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste richten Sie bitte unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtstages, Geburtsortes, der Anschrift und des Berufes bis

zum 08.01.2018 an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Geschäftsstelle des Kreistages Dubinaweg 01 01968 Senftenberg

(Bewerbungsvordrucke sind unter www.osl-online.de, Rubrik Kreistag, erhältlich oder können per E-Mail (bdkt@osl-online.de) oder unter 03573/870-1051 angefordert werden)

 

Siegurd Heinze

Landrat

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