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Landrat Siegurd Heinze zur Sonderbedarfszuweisung des Ministeriums des Innern aus dem Ausgleichsfonds gemäß §16 BbgFAG

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Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann sich über eine erhebliche finanzielle Zuwendung aus dem Ausgleichsfonds gemäß §16 des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Brandenburg freuen. Die Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 12,9 Millionen Euro ist zum Abbau von Haushaltsdefiziten des Landkreises aus vorangegangenen Jahren bestimmt, welche mittels zusätzlicher Kassenkreditaufnahmen bis heute gegenfinanziert werden müssen. Die Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden. Angesichts des Bescheids durch das Ministerium des Innern äußert sich Landrat Siegurd Heinze wie folgt:

 

„Mit der Gewährung der Sonderbedarfszuweisung ist das Ministerium des Innern unseren Anträgen aus den Jahren 2010 und 2011 auf Zuteilung von finanziellen Hilfen aus dem Ausgleichsfonds für stark verschuldete Kommunen nachgekommen. Wir sind sehr erfreut darüber, dass unsere Konsolidierungsbemühungen durch das Land Brandenburg in dieser Form anerkannt und wertgeschätzt werden. Die nunmehr zugesprochenen Mittel ermöglichen eine erhebliche Verbesserung der Liquidität und des Finanzhaushaltes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz – dafür sind wir äußerst dankbar. Natürlich ist uns die nach wie vor angespannte Haushaltslage weiterhin bewusst. Es wird jedoch deutlich, dass wir uns auf dem richtigen Weg hin zur weiteren finanziellen Stabilisierung des Kreises befinden.“

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