Dezernat 2


 

Tierschutz-Hundeverordnung

 
 


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert:

Tierschutz-Hundeverordnung seit dem 01. September 2001 in Kraft getreten

Am 01. September wurde die bisher geltende tierschutzrechtliche Verordnung über das Halten von Hunden im Freien durch die Tierschutz-Hundeverordnung ersetzt. Diese regelt erstmals die Anforderungen an die Haltung aller Hunde, unabhängig davon, wo sie gehalten werden, sowie die Ansprüche der Hunde auf ausreichenden Auslauf und angemessenen Umgang mit der Betreuungsperson.

Nach wie vor sind die Kettenhundehaltung und die Anbindung von Hunden mittels Würge- oder Stachelhalsband verboten. Neu ist, dass die Zwingergrößen nicht mehr pauschal vorgegeben, sondern nach der Größe der Hunde gestaffelt sind. Für die Haltung von Hunden in Räumen gelten diese Mindestflächen analog. Bestehende Zwingeranlagen, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen, dürfen nur noch bis zum 31.08.2001 betrieben werden.

Bei Hundezuchten wird die Zahl der Zuchthunde, die von einer Person betreut werden darf, auf 10 Tiere begrenzt. Betreuungspersonen müssen ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über tierschutzgerechte Hundezucht und –haltung nachweisen. Für bereits bestehende Hunde-zuchten mit einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz gilt dies ab dem 01. September 2002. Ebenfalls ab dem Jahre 2002 gilt das Ausstellungsverbot von Hunden, die zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale, wegen des in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Kupierverbotes, im Ausland kupiert werden. Ab sofort verboten ist die Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren.

Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt in allen deutschen Bundesländern einheitlich und dient der Verbesserung des Tierschutzes bei der Haltung von Hunden. Nähere Auskünfte erteilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefon-Nr.: 03573/ 870 44 01.

DVM Wachtel
Amtstierarzt