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Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
informiert:
Tierschutz-Hundeverordnung seit dem 01. September
2001 in Kraft getreten
Am 01. September wurde die bisher geltende tierschutzrechtliche
Verordnung über das Halten von Hunden im Freien
durch die Tierschutz-Hundeverordnung ersetzt. Diese
regelt erstmals die Anforderungen an die Haltung aller
Hunde, unabhängig davon, wo sie gehalten werden,
sowie die Ansprüche der Hunde auf ausreichenden
Auslauf und angemessenen Umgang mit der Betreuungsperson.
Nach wie vor sind die Kettenhundehaltung und die Anbindung
von Hunden mittels Würge- oder Stachelhalsband
verboten. Neu ist, dass die Zwingergrößen
nicht mehr pauschal vorgegeben, sondern nach der Größe
der Hunde gestaffelt sind. Für die Haltung von
Hunden in Räumen gelten diese Mindestflächen
analog. Bestehende Zwingeranlagen, die nicht den neuen
Vorschriften entsprechen, dürfen nur noch bis zum
31.08.2001 betrieben werden.
Bei Hundezuchten wird die Zahl der Zuchthunde, die
von einer Person betreut werden darf, auf 10 Tiere begrenzt.
Betreuungspersonen müssen ihre Fähigkeiten
und Kenntnisse über tierschutzgerechte Hundezucht
und haltung nachweisen. Für bereits bestehende
Hunde-zuchten mit einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
gilt dies ab dem 01. September 2002. Ebenfalls ab dem
Jahre 2002 gilt das Ausstellungsverbot von Hunden, die
zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale, wegen des in
der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Kupierverbotes,
im Ausland kupiert werden. Ab sofort verboten ist die
Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire
Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie
Kreuzungen mit diesen Tieren.
Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt in allen deutschen
Bundesländern einheitlich und dient der Verbesserung
des Tierschutzes bei der Haltung von Hunden. Nähere
Auskünfte erteilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
unter der Telefon-Nr.: 03573/ 870 44 01.
DVM Wachtel
Amtstierarzt |