| Die untere
Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) stellt amtliche
Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstattet Gutachten,
soweit dies durch bundes- und landesrechtliche Regelungen
vorgesehen ist.

Hier sind auch verkehrsmedizinische Begutachtungen nach
der Fahrerlaubnisverordnung möglich.

Es werden Beratungsangebote für verschiedene chronische
Erkrankungen, insbesondere für Tuberkulose und
AIDS vorgehalten.

Der betriebsärztliche Dienst ist nur den Mitarbeitern
der Kreisverwaltung vorbehalten.

Die Behindertenberatungsstelle im Gesundheitsamt bietet
eine umfassende Beratung behinderter und von Behinderung
bedrohter Menschen, deren Sorgeberechtigten und Angehörigen
an.

Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die
Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens.
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