Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

Verreisen mit Hund und Katze


Kurzinformationen

 

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Restriktionen: Tiere, die künftig nicht mehr den Anforderungen entsprechen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens 4 Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig! Die Kosten für die Quarantäne, Kennzeichnung, Impfung, Titerbestimmung sind vom Reisenden zu tragen.

 

Verreisen innerhalb der Europäischen Union

 

 

Verreisen außerhalb der Europäischen Union

 

 


Ansprechpartner

Frau DVM Herold
Telefon (03573) 870-4433